Nach einem Warnstreik für bessere ­Bezahlung im Dezember vergangenen Jahres hat die Frankfurter Rundschau insgesamt drei jungen Kolleg*innen in ihrer Probezeit gekündigt. Ein Fall von Union Busting. Dafür, dass die Beschäftigten ihre Rechte wahrnehmen, wolle der Arbeitgeber offensichtlich diejenigen bestrafen, die den geringsten Schutz genießen. Die Argu­mentation des Arbeitgebers, dass es sich dabei um eine betriebsbedingte Kündigung handele, war für ver.di nicht nachvollziehbar. ­Stattdessen wollte die Ippen-Gruppe auf diese Weise gewerkschaftliche Aktivitäten im Keim ersticken.

Für eine von ver.di vertretene Redakteurin sollte im Januar das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht beginnen. Nun konnte der Termin am Arbeitsgericht Frankfurt abgesagt werden. Es hat eine Einigung gegeben. Die FR-Redakteurin wird bis Ende März 2024 weiterbeschäftigt, für diesen Zeitraum aber vom Arbeitgeber freigestellt. Damit ist die juristische Auseinandersetzung um die Fortführung des Arbeitsverhältnisses beigelegt.

ver.di findet, der Einschüchterungsversuch der Ippen-Gruppe erschüttert nicht nur das Vertrauen der betroffenen Beschäftigten, es sorgt auch für großen ­Unmut bei den Leserinnen und Lesern der Frankfurter Rundschau. Auch aus der Politik und der Zivilgesellschaft gab es große Solidarität und viel Unverständnis für die Entscheidungen des Arbeitgebers.