Zukunft gesichert

Klinik Donaustauf – Der Caritasverband der Diözese Regensburg und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd haben eine Einigung erzielt, die den Fortbestand der Klinik Donaustauf sichert. Ende Januar wurde im Rahmen einer außerordentlichen Vorstandssitzung in München bekannt gegeben, dass der Vorstand der DRV spätestens zum 30. April die Klinik an den Caritasverband verkaufen will. Nun sollen noch die konkreten Details ausgearbeitet werden. Als Mitglied im Vorstand war Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin bei ver.di Bayern, bei den Verhandlungen mit dabei. "Es ist ein wegweisender Erfolg für die Beschäftigten, dass ihre Klinik weiter bestehen bleibt. Die Entscheidung hat Auswirkungen weit über die regionalen Grenzen hinaus", betont sie.

Allgemeinverbindlich

Friseurhandwerk Hessen – Der Lohntarifvertrag für das Friseurhandwerk Hessen ist wieder allgemeinverbindlich. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales hat auf gemeinsamen Antrag von ver.di und dem Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen sowie auf Empfehlung des hessischen Tarifausschusses den Lohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Seit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gilt der Lohntarifvertrag nun für alle Friseurbetriebe in Hessen wie ein Gesetz – und zwar rückwirkend zum 1. Juni 2023. Gewerkschaftssekretärin Stefanie Mielast: "Damit ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, seinen Lohn zu überprüfen und eventuelle Differenzen zum Tarifvertrag vom Arbeitgeber einzufordern. Das gilt insbesondere für diejenigen, die in nicht tarifgebundenen Salons arbeiten. Jeder Friseurbetrieb in Hessen ist verpflichtet, die allgemeinverbindlichen Tariflöhne rückwirkend zum 1. Juni 2023 zu zahlen." Allerdings, so Mielast, seien nicht ausnahmslos alle Entgeltgruppen von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst. Ausgenommen sei die Lohngruppe 1 (Meister*innen in verantwortlicher Stellung z.B. als Filial- oder Abteilungsleiter*in, über 10 Beschäftigte). Für alle anderen Lohngruppen (LG2 bis LG8) gelte die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags.

Deutliches Lohnplus

Uniklinikum Hessen – In der Lohnrunde 2024/25 hat ver.di für die Beschäftigten des Uniklinikums Gießen und Marburg ein deutliches Lohnplus erreicht. Zum Gesamtpaket gehören tabellenwirksame Erhöhungen von bis zu 15 Prozent, weitere Zulagen für belastende Arbeiten, die Fortführung des RMV-Tickets (Rhein-Main-Verkehrsverbund, Hessenticket) und eine Inflationsausgleichsprämie. Die überdurchschnittlichen Lohnerhöhungen bedeuten beispielsweise für eine Pflegekraft auf Normalstation ein monatliches Lohnplus von bis zu 660 Euro. Fabian Dzewas-Rehm, zuständiger ver.di-Gewerkschaftssekretär: "Nach dem Tarifvertrag Entlastung haben wir den nächsten Schritt getan. Die Kolleg*innen schaffen es nach und nach, das Uniklinikum wieder zu einem attraktiven Arbeitsplatz zu machen." Hunderte Teamdelegierte aus den verschiedenen Arbeitsbereichen hatten in Gießen die Verhandlungen begleitet und beraten. In den Wochen zuvor hatten die Teams ausführlich diskutiert und sich für mögliche Streiks vorbereitet. Diese breite Beteiligung habe die nötige Bewegung in die Verhandlungen gebracht, betonte Dzewas-Rehm. Die Tarifeinigung gilt für die zirka 7.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten.