Mit Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, sollte Chancengleichheit beim Zugang zu Hochschulen geschaffen werden. Mit staatlichen Geldern werden dabei diejenigen unterstützt, die selbst oder deren Eltern nicht über ausreichende Mittel verfügen, sich ein Studium leisten zu können. Doch nach Auffassung von ver.di wird das Herzstück der staatlichen Studienförderung diesem Anspruch immer weniger gerecht. Rund ein Drittel der Studierenden lebt aktuell in prekären Verhältnissen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD Verbesserungen angekündigt. Doch ein jetzt vorgelegter Referenten-Entwurf aus dem Bundesforschungsministerium bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, er sieht sogar Verschlechterungen für bestimmte Gruppen vor. "Die dringend benötigte BAföG-Erhöhung kommt zu spät und ist bei Weitem unzureichend", sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

So soll die Wohnkostenpauschale – anders als im Koalitionsvertrag vereinbart – erst zum Sommersemester 2027 von derzeit 380 auf 440 Euro steigen. Doch schon heute kostet ein einfaches WG-Zimmer im Bundesdurchschnitt 512 Euro. Wer während des Studiums bei den Eltern wohnt, bekommt derzeit 59 Euro. Diese Summe soll nach dem Entwurf auf 41 Euro sinken und ab April 2029 vollständig entfallen.

Auch bei den Freibeträgen beim Eltern-Einkommen sieht ver.di deutlichen Nachbesserungsbedarf. Vorgesehen ist, dass sie erst ab August 2028 jährlich um 1,5 Prozent angepasst werden sollen. Bühler geht davon aus, dass das den Kreis der Förderberechtigten faktisch nicht ausweitet. Derzeit beziehen rund 600.000 Studierende und Schüler*innen BAföG, so wenige wie seit vielen Jahren nicht. Bühler befürchtet sogar, dass ihre Zahl mittelfristig zurückgehen wird: "Das scheint auch das eigentliche Ziel der Bundesforschungsministerin zu sein."

Hinzu kommen Verschlechterungen für ältere Studierende. Sie sollen zukünftig BAföG nur noch bis zum 45. Lebensjahr beantragen können. An das Grundsicherungsniveau soll das BAföG erst ab 2029 angepasst werden, für Bühler zu spät. Die Ausbildungsförderung werde ihrer Funktion, jungen Menschen unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern Bildung und Studium zu ermöglichen, immer weniger gerecht. Die Bundesregierung müsse Verbesserungen sofort auf den Weg bringen.

"Eine solche Politik ist dazu geeignet, das Vertrauen der jungen Generation in die Politik zu untergraben – ein fatales Signal", ist das Fazit Bühlers zu dem Referentenentwurf. Er soll am 29. Juli, nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe der ver.di publik, im Kabinett beraten werden.

Das fordert ver.di für eine echte BAföG-Reform:

  • Die Bedarfssätze müssen sofort auf ein existenzsicherndes Minimum angehoben werden, damit sie die Kosten für Lebenshaltung und Ausbildung sichern. Durch höhere Freibeträge sollen auch Familien mit mittleren Einkommen erreicht werden.
  • Um die Wohnkosten angemessen zu berücksichtigen, müssen die Pauschalen erhöht werden, sowohl für Studierende, die bei den Eltern wohnen, als auch für die, die außerhalb studieren.
  • Bedarfssätze und Freibeträge müssen automatisch jährlich an die Entwicklung von Preisen und Einkommen angepasst werden. Einkünfte von Studierenden und Schüler*innen aus Minijobs müssten automatisiert an die Minijob-Obergrenzen angepasst werden, ebenso die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Der Anteil des Darlehens für BAföG muss schrittweise reduziert werden, bis die Leistung wieder als Vollzuschuss ausgezahlt wird. Verschuldungsängste schrecken vor allem diejenigen ab, die am meisten von einer Förderung profitieren würden.

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