Zu viel Zeit vergangen

Wer Wochen nach einem Vertreterbesuch einen Vertrag abschließt, kann ihn später nicht als so genanntes Haustür-Geschäft widerrufen. Das Frankfurter Oberlandesgericht wies die Klage eines Ehepaares ab. Es hatte einen Kredit aufgenommen, um eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu finanzieren. Allerdings hatte das Paar den Darlehensvertrag erst zwölf Wochen nach dem Vertreterbesuch unterschrieben. Damit sah das Gericht keine rechtliche Grundlage für eine Anfechtung gegeben. AZ: 9 U 13/06


Im Rahmen des Gesetzes

Ein Mitarbeiter darf die Arbeit verweigern, wenn er ansonsten gegen geltende Gesetze verstoßen würde. In einem solchen Fall ist die Kündigung durch den Arbeitgeber nicht rechtens. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Geklagt hatte ein Mann, den sein Arbeitgeber nach 8,5 Stunden Arbeit noch an einen weiteren Einsatzort schicken wollte. Damit hätte der Arbeitnehmer aber die zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag überschritten. Deswegen hat er sich geweigert. AZ: 6 SA 53/07