Lovis Wambach, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen, über Leserreisen und Abo-Werbeprämien

ver.di PUBLIK | Herr Wambach, wenn Zeitungen oder Zeitschriften Leserreisen veranstalten - sind das normalerweise seriöse Angebote, oder sollte man da besonders wachsam sein?

WAMBACH | Das kommt drauf an. Viele Beschwerden haben wir nicht. Aber manchmal sind auch Werbe-veranstaltungen mit enthalten, die nicht immer klar als solche angekündigt werden. Auf keinen Fall sollte man sich blenden lassen vom guten Namen des Anbieters und auch nicht vom Preis. Man muss ganz genau überprüfen, ob der Preis angesichts der Hotelausstattung und der Saison tatsächlich günstiger ist als der normale Marktpreis. Für Kurzentschlossene sind Last-Minute-Angebote meist die bessere Wahl.

ver.di PUBLIK | Leserreisen sind ja Pauschalreisen. Sind sie damit grundsätzlich günstiger als persönlich zusammengestellte Reisepakete?

WAMBACH | Nicht immer. Aber sie haben den Vorteil, dass bei ihnen die ganzen ausgetüftelten Vorschriften des Pauschalreiserechts gelten, und die sind sehr viel verbraucherfreundlicher als das Individualreiserecht.

ver.di PUBLIK | Worauf sollte man bei Aktionen wie "Leser werben Leser" achten - wenn also für das Anwerben eines neuen Abonnenten eine Prämie winkt?

WAMBACH | Sie müssen bedenken, dass der Geworbene sich zu einer Mindestvertragslaufzeit verpflichtet - je nach Wert der Werbeprämie bis zu zwei Jahre. Wer die Zeitung oder Zeitschrift wirklich nur befristet ins Haus bekommen will, darf also nicht vergessen, das Abo rechtzeitig zu kündigen. Sonst wird es stillschweigend verlängert.

ver.di PUBLIK | Gibt es ein Rückgaberecht, wenn das Werbegeschenk defekt ist?

WAMBACH | Das ist juristisch noch nicht genau geklärt. Wir Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die ganz normalen Gewährleistungsrechte gelten. Der Kunde könnte demnach also verlangen, dass das Gerät repariert oder durch ein neues ersetzt wird - je nachdem, was er bevorzugt.

INTERVIEW UND FOTO: ECKHARD STENGEL