Freier Sonntag

URTEIL | Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Dezember entschieden, dass die Berliner Regelung, nach der die Läden an allen vier Adventssonntagen geöffnet sein dürfen, nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Auch die Öffnung der Läden an weiteren Sonntagen müsse gut begründet werden, denn Sonntage seien als Tage der Arbeitsruhe und zur Ausübung von Religionsfreiheit vom Gesetzgeber besonders zu schützen. Geklagt hatten die evangelische und die katholische Kirche gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz von 2006. Als großen Erfolg bezeichnete die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Margret Mönig-Raane das Urteil. "Das Bundesverfassungsgericht hat uns in unserer Auffassung bestätigt, dass gewisse Ruhepausen elementarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sind." ver.di habe vor dem Gericht deutlich gemacht, dass das Ladenschlussgesetz dem Schutz der Arbeitnehmer/innen diene. Dieser Auffassung hätten sich die Karlsruher Richter angeschlossen.


Langer Atem

UPS | Sulejmann Ugur, vor über drei Jahren Betriebsratsmitglied bei UPS in Ditzingen, hatte in einer Arbeitsgerichtsverhandlung als Beteiligter die Aussagen des Betriebsratsvorsitzenden bestätigt. UPS unterstellte Ugur, er habe falsch ausgesagt und kündigte ihm fristlos. Im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Stuttgart wurde die Kündigung abgewiesen. Das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hob die Stuttgarter Entscheidung auf, Revision vor dem Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Erst die Beschwerde wegen der Nichtzulassung führte zur Verhandlung vor dem BAG, mit Erfolg. Für Ugur lohnt sich der Kampf. Er bot am 6. November seine Arbeitskraft wieder an. UPS verweigerte ihm die Arbeit; Ugur setzt seine Weiterbeschäftigung jetzt im Wege eines derzeit laufenden Zwangsvollstreckungsverfahrens durch.


Ausgezeichnete Integration

PREISVERLEIHUNG | Am 4. Dezember sind zum fünften Mal drei Betriebe mit dem bayerischen Preis "JobErfolg 2009" ausgezeichnet worden. Geehrt wurden in diesem Jahr aus der Privatwirtschaft die Firma Fendt-Caravan GmbH Mertingen und aus dem öffentlichen Dienst die Stadt Weiden. Den Ehrenpreis bekam die gemeinnützige GmbH Spielplatzgeräte Maier in Traunreut. ver.di ist in der Jury vertreten und war diesmal Schirmherrin der Preisverleihung. Der Preis wird für die vorbildliche Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz vergeben.


Verbindlicher Mindestlohn

WEITERBILDUNG | ver.di fordert, den Mindestlohntarifvertrag für die rund 23000 Beschäftigten in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich zu erklären. Die durch die Hartz-Gesetze eingeleitete Krise in der beruflichen Weiterbildung dauere an, erklärte Petra Gerstenkorn vom ver.di-Bundesvorstand. Durch die Kürzungen in der Aus- und Weiterbildung seien in den vergangenen Jahren 30000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet worden, und die Gehälter derjenigen, die noch eine Stelle haben, seien um bis zu 30 Prozent gesunken. Es sei "der reine Hohn", wenn die Bundesregierung die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den seit zwei Jahren vorliegenden Mindestlohntarifvertrag weiter hinauszögere.


Gute Arbeit

JAHRBUCH 2010 | Für ver.di-Mitglieder ist eine preisgünstige Sonderausgabe des neuen Jahrbuchs Gute Arbeit 2010 erschienen, das der ver.di-Bereich Innovationspolitik und Gute Arbeit herausgibt. Die Autoren diskutieren Fragen wie: Schlechte Zeiten für Gute Arbeit? Folgt jetzt der Griff in die Mottenkiste: Hauptsache Arbeit, egal welche? Ladenpreis 39 €, Stückpreis der Sonderausgabe 14,90 €. Bestellschein auf http://innotech.verdi.de, Infos: cornelia.brandt@verdi.de