Vom 1. März bis zum 31. Mai kommenden Jahres werden in vielen Betrieben neue Betriebsräte gewählt. Für Helmut Weiß haben die Vorbereitungen für die Betriebsratswahl schon begonnen - auch wenn die Beschäftigten der Allianz im Dienstleistungsgebiet Südost mit Sitz in Unterföhring bei München wohl erst im April oder Mai wählen werden. Helmut Weiß ist der Vorsitzende des Wahlausschusses - das bedeutet, dass er gemeinsam mit zwei Kolleg/innen die Wahlen organisiert und leitet.

Zuerst wollen sie sich im Januar um die Wählerliste kümmern. Nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen richtet sich die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder. Derzeit sind es 21. Außerdem legen sie den Wahltermin fest. Spätestens sechs Wochen vor der ersten Stimmabgabe muss der Termin in einem Wahlausschreiben veröffentlicht werden, gleichzeitig auch die Wählerliste und die Wahlordnung. Zwei Wochen nachdem die Wahlausschreibung ausgehängt wurde, müssen sich die Kandidat/innen beim Wahlausschuss gemeldet haben oder entsprechende Listen eingereicht worden sein. Dann prüfen Weiß und seine Kolleg/innen, ob alle Kriterien für die Wählbarkeit erfüllt sind.

Helmut Weiß ist Ersatzmitglied des aktuellen Betriebsrats. Gewählt wurde er in den Wahlausschuss vom Betriebsrat - und dennoch bezeichnet sich das ver.di-Mitglied als "absolut neutral" in seiner Position als Vorsitzender: "Das bin ich dem Amt schuldig und der Würde des Betriebsrats." Alle Kriterien, nach denen er prüft, haben ihre Grundlagen in der Wahlordnung oder im Betriebsverfassungsgesetz. Es ist die zweite Betriebsratswahl, die er bei der Allianz vorbereitet und organisiert, mittlerweile hat er Routine. Ist er sich in einer Frage doch nicht sicher, schlägt er in dem dicken Ordner mit Unterlagen zur Wahl nach, oder er wendet sich mit Problemen an ver.di.

Frauen tun gut

Schon jetzt sucht ver.di im Betrieb nach möglichen Kandidat/innen. Zuerst sind es diejenigen, die Betriebsratsmitglieder sind oder schon einmal kandidiert haben. "Wir schauen generell nach engagierten Kolleginnen und Kollegen, die etwas bewegen wollen, die Freude haben, etwas zu gestalten", sagt Weiß. Außerdem sollen die Vorschläge ausgewogen sein, nach Geschlecht, Alter oder Abteilung. Bei einem Frauenanteil von 56 Prozent bei den Beschäftigten sei es kein Problem, ausreichend Frauen für eine Kandidatur zu finden. "Das ist gut und tut gut", sagt Weiß über den hohen Frauenanteil. In allen Abteilungen sind ver.di-Mitglieder vertreten, die dort nach geeigneten Kandidat/innen Ausschau halten.

Helmut Weiß selbst hat vor zwölf Jahren zum ersten Mal für den Betriebsrat kandidiert. "Ich will mich beteiligen, mein Maul aufmachen", sagt er über seine Motivation. Damals sei er zum Wahlausschuss gegangen, habe seine Kandidatur angemeldet - so wie Kolleg/innen heute zu ihm kommen. Er bekam bisher immer rund 160 Stimmen, die reichten bislang noch nicht zum direkten Einzug in den Betriebsrat. "Aber ursprünglich komme ich aus einer kleinen Abteilung mit rund 50 Leuten. Da bin ich schon zufrieden mit meinem Wahlergebnis", sagt der stellvertretende Gruppenleiter für die Telefonie im Rechtsschutz. hla

Wie wird eigentlich gewählt?

Es gibt zwei Verfahren: In Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten ist ein vereinfachtes Wahlverfahren möglich. In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten wird nach dem normalen Wahlverfahren gewählt. Wo es bereits einen Betriebsrat gibt, setzt der den Wahlvorstand ein. Seine Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz. In Betrieben, die noch keinen Betriebsrat haben, können der Gesamtbetriebsrat oder, falls es keinen gibt, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen. Existieren beide nicht oder werden nicht tätig, wird der Vorstand auf einer Betriebsversammlung gewählt.

Im vereinfachten Wahlverfahren wird sie als Wahlversammlung bezeichnet. Zur Betriebs-/Wahlversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, ver.di rechtzeitig in die Vorbereitung der Wahlen und damit auch dieser Versammlung einzubeziehen. Wo es noch keinen Betriebsrat gibt, kann jederzeit - also auch außerhalb des Wahlzeitraums vom 1. März bis 31. Mai 2010 - gewählt werden.

Nähere Einzelheiten zu den Wahlen und ihrer Vorbereitung, Hinweise auf Seminare und die aktuelle Rechtsprechung sowie die Adressen der ver.di-Geschäftsstellen finden sich auf der Internetseite http://stimmt.verdi.de ver.di-Mitglieder können sich im Mitgliedernetz unter mitgliedernetz.verdi.de Terminpläne und Leitfäden zum Thema herunterladen.