Ausgabe 01/2010-02
Der Staat zahlt dazu
Der Niedriglohnsektor in Deutschland breitet sich immer weiter aus. Teilweise werden diese niedrigen Löhne vom Staat unterstützt. Rund 38 Millionen Euro hat die Bundesagentur für Arbeit allein im Mai 2009 an Leiharbeitnehmer/innen gezahlt, deren Lohn nicht zum Leben reicht. 50 800 Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen waren in diesem Monat sozialversicherungspflichtig in dieser Branche beschäftigt, weitere 9 100 ausschließlich geringfügig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor. Damit wurden mehr als zehn Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 21,6 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten dieser Branche mit staatlichen Zahlungen unterstützt. Unter anderem um das zu verhindern, fordert ver.di seit langem einen gesetzlichen Mindestlohn in einer Höhe von 7,50 Euro pro Stunde. Von Seiten der Bundesregierung gibt es noch nicht einmal Signale für einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche. Die Bundesregierung rechnet in ihrer Antwort vor, dass die Bundesagentur für Arbeit von Mai 2008 bis Mai 2009 insgesamt rund 531 Millionen Euro zur Unterstützung von unterbezahlten Beschäftigten der Leiharbeitsbranche ausgegeben hat. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage war die Zahl der Leiharbeitnehmer/innen im Mai 2009 geringer als im Vorjahr. Dennoch sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. "Insbesondere für Langzeitarbeitslose ist die Zeitarbeit eine unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung", heißt es in der Antwort. Doch gerade dieser so genannte Klebe-Effekt ist durch zahlreiche wissenschaftliche Studien widerlegt worden. hla