Ausgabe 04/2010
Speicherung auf Verdacht
Mit den Unterschriften von rund 22 000 Bürgerinnen und Bürgern, die in nur kurzer Zeit zusammengekommen waren, ist Ende März eine Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten nach dem so genannten Elena-Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Auch ver.di lehnt die Datensammlung als klassische Form der Vorratsdatenspeicherung kategorisch ab, "einen Kompromiss kann es hier nicht geben", sagt der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg.
Elena, das ist das Kurzwort für das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis. Seit Januar dieses Jahres sind alle Arbeitgeber in der Bundesrepublik verpflichtet, allmonatlich eine Fülle von sensiblen Sozialdaten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu senden. Gespeichert werden dabei nicht nur Angaben über die Höhe von Einkommen und Sozialabgaben, sondern auch über Fehl- und Krankheitszeiten, die Anzahl der verbrauchten Urlaubstage und sogar über erteilte Abmahnungen und Kündigungsgründe.
Datenbank mit enormem Kontrollpotenzial
"Der gigantische Datenberg, der hier angesammelt wird, lädt zum Missbrauch geradezu ein", sagt Herzberg, "es entsteht eine Datenbank mit einem enormen Kontroll- und Disziplinierungspotenzial". Die Vorratsspeicherung von Arbeitnehmerdaten, die hier betrieben werde, sei aus datenschutzrechtlicher Sicht "mehr als bedenklich und verfassungsrechtlich unzulässig". Daher will ver.di sich dem Elena-Verfahren auch als meldepflichtige Arbeitgeberin verweigern. Die Bundesregierung dagegen bezeichnet das Gesetz zum Elena-Verfahren als eines ihrer herausragenden Projekte zum Bürokratieabbau und zur Senkung der Bürokratiekosten.
Verfassungsrechtlich bedenklich
Durch die elektronische Datenspeicherung sollen ab 2012 Leistungen wie etwa Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld mittels einer Signaturkarte beantragt und schneller bewilligt werden, verspricht die Regierung, die Ausstellung von Bescheinigungen durch den Arbeitgeber soll entfallen. Billigend in Kauf genommen wird, dass damit auch die Daten von Millionen Beschäftigten auf Vorrat gespeichert werden, die niemals einen Antrag auf derartige Leistungen stellen werden. Eine Speicherung auf Verdacht, die auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als "verfassungsrechtlich bedenklich" bewertet. Inzwischen mehren sich überdies die Klagen vor allem aus Klein- und Mittelbetrieben über den erheblichen zusätzlichen Bürokratieaufwand durch die monatliche Meldepflicht. kniesNachgehakt Seite 15