Ausgabe 02/2024
Autoverleiher Sixt will keinen Betriebsrat
Düsseldorf und Frankfurt vor zwei Jahren und jetzt auch Stuttgart – Konflikte um die betriebliche Mitbestimmung beim Autoverleiher Sixt haben fast schon "Tradition". Immer dann, wenn Mitarbeiter*innen versuchen, einen Betriebsrat zu gründen, gibt es Gegenwehr von der Unternehmensleitung, die fristlose Kündigungen ausspricht und das mit dienstlichem Fehlverhalten begründet.
Aktuell gibt es einen Konflikt in der Sixt-Station am Stuttgarter Flughafen. Hier wirft die Unternehmensleitung einer Mitarbeiterin vor, bei der Buchung eines Mietwagens zu Mitarbeiterkonditionen sich selbst einen persönlichen Vorteil verschafft zu haben.
Die Vorgeschichte des Konfliktes in Stuttgart erinnert an die Situationen in Düsseldorf und Frankfurt. Auch dort hatten drei Mitarbeiterinnen die Initiative zur Wahl eines Betriebsrates ergriffen. Sie bekamen schon bald die fristlose Kündigung. Einer Initiatorin für die Gründung eines Betriebsrats warf Sixt vor, sie habe einen Kunden am Schalter 15 Minuten lang warten lassen, ohne ihn zu bedienen.
Bei allen fristlosen Kündigungen, auch jetzt in Stuttgart, sind die angeführten Gründe von Sixt nach Meinung von ver.di-Sekretär Özay Tarim "an den Haaren herbeigezogen". Nach seinen Erfahrungen an den beiden anderen Sixt-Standorten ist für ihn klar: Sixt gehe es schlicht und einfach darum, das Unternehmen "betriebsratsfrei" zu halten. "Betriebsräte brauchen wir bei Sixt nicht", dieses Credo des Unternehmensgründers wirke bis heute nach.
Einflussnahme
Die Kündigungen dienen für Özay Tarim auch der Einschüchterung der Belegschaft insgesamt. Das habe Methode und es funktioniere. Als beispielsweise in Düsseldorf und Frankfurt im September 2023 endlich die Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes kam, gab es ein negatives Votum der Versammlung. Das sei auf die gezielte Einflussnahme der Unternehmensleitung zurückzuführen, so Tarim. Die engagierten Initiatorinnen verfolgten ihr Ziel damals weiter und bekamen die fristlose Kündigung. Sie haben ihre Prozesse aber gewonnen.
Beim Kammertermin am 7. Februar 2024 für die aktuelle Kündigung in Stuttgart erhielt die "Hauptinitiatorin" nun zur Überraschung von Özay Tarim kein Recht, obwohl die Fakten nach seiner Ansicht klar für die Mitarbeiterin sprechen.
Die gekündigte Mitarbeiterin wird – mit Unterstützung von ver.di – in die Berufung gehen. Bruno Neurath-Wilson