Ausgabe 03/2025
Intensivpflegerin Farah Hareb bleibt in Unsicherheit

Aufenthaltsrecht – Seit zwei Jahrzehnten lebt Farah Hareb in permanenter Unsicherheit. Das Ausländeramt behauptet, die Intensivpflegerin von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), die 1986 als Zweijährige aus dem Libanon nach Deutschland kam, heiße in Wirklichkeit Farah Demir und stamme aus der Türkei. Dass das an den Haaren herbeigezogen ist, kann sie nur beweisen, indem sie in Beirut amtliche Dokumente besorgt. Und das geht nur vor Ort (siehe ver.di publik 7/2024).
Doch die Reise in das kriegsbedrohte Land gestaltet sich schwierig. Zwar hatte Farah im Dezember einen Staatenlosen-Pass bekommen, doch als sie diesen am Flughafen vorzeigte, hieß es, wegen einer gerade erst in Kraft getretenen Neuregelung brauche sie für Reisen außerhalb der EU ein Visum. Dieses aber bekommt man nur mit einer Einladung und Bürgschaft durch Menschen vor Ort, also aus dem Libanon. Der Bürgermeister des Beiruter Stadtbezirks, aus dem ihre Familie stammt, erklärte sich dazu bereit. Doch das alles kostete Zeit, so dass der auf neun Monate befristete Staatenlosen-Pass nicht mehr lange genug gültig war, um ein Visum zu beantragen.
Erneut heißt es für Farah Hareb nun Warten: Wegen Überlastung der Bundesdruckerei dauert es bis zu einem Dreivierteljahr, bis ein neuer Staatenlosen-Pass ausgestellt ist. "Ich drehe mich im Kreis und komme nicht raus, das ist absolut frustrierend", sagt die Krankenpflegerin. Sofort wenn sie den neuen Pass in Händen hält, will sie erneut im Eilverfahren ein Visum beantragen. Denn die Zeit läuft ab: Das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht, über das geduldete, gut integrierte Menschen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erlangen können, endet am 31. Dezember dieses Jahres. Daniel Behruzi
Wir werden Farah weiter begleiten und unterstützen.