17.10.2018
Pflegepersonaluntergrenzen — Lediglich für vier Kernbereiche der Krankenhäuser sieht die neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums Personalvorgaben vor. Durch Verlegungen von Patienten, Umbenennen oder Zusammenlegen von Stationen oder Verlagerung von Aufgaben können selbst diese minimalen Vorgaben umgangen werden
Von Grit Genster, Leiterin Des Bereichs Gesundheitspolitik