Pendeln wieder absetzbar

Bundesverfassungsgericht reicht die Begründung für die Einschränkung der Pendlerpauschale nicht aus

Lange wurde die Entscheidung erwartet, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gesprochen: Die Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte beschlossen, dass Berufspendler ab dem 1. Januar 2007 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer absetzen können. Das geht so nicht, sagten die Richter. Die Bundesregierung habe ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet. (Az 2 BvL 1/07)

Das bietet der Koalition neuen Spielraum für eine neue Regelung. Auf sie will sie jedoch erst einmal verzichten. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) kündigte an, dass für die Jahre 2007 bis 2009 die alte Regelung wieder gilt. Berufspendler können wieder alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend machen, bei Nutzung des Autos mit 30 Cent pro Entfernungskilometer.

Das Bundesfinanzministerium kündigte an, dass die zuviel einbehaltene Steuer für 2007 bereits im ersten Quartal 2009 von Amts wegen zurückgezahlt wird. Wer in seiner Steuererklärung für 2007 noch keine Entfernungspauschale geltend gemacht hat, sollte dies umgehend bei seinem Finanzamt nachholen, empfiehlt Edmund Lennartz vom ver.di-Lohnsteuerservice.

Rund 7,5 Milliarden Euro wird die Pendlerpauschale den Staat in den drei Jahren kosten. Laut Steinbrück soll das Geld aber nicht an anderer Stelle eingespart werden. Damit solle in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ein konjunkturpolitischer Impuls gegeben werden. "So versucht man im Finanzministerium aus einer Niederlage noch einen Erfolg zu machen", sagt Lennartz. DGB-Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki apelliert an die Regierung, nun keine neue gesetzliche Regelung zu verabschieden, die zu Lasten der Arbeitnehmer/innen geht: "Das wäre gerade auch vor dem Hintergrund der Rezession ein falsches Signal."

HLA

Für weitere Fragen zum Thema Pendlerpauschale und Steuern stehen die ver.di-Lohnsteuerbeauftragten zur Verfügung. Ansprechpartner unter:

www.verdi-lohnsteuerservice.de