Im November 2009 wird bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, bei denen der Gewerkschaftsbeitrag im Jahr 2009 trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde, eben dieser gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag ein Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst.