Knapp 300 Beschwerden in vier Jahren - das klingt nach einem Heidenärger. Aber auch in Großorganisationen wie ver.di läuft eben nicht immer alles reibungslos. Um seinem Ärger über solche Vorkommnisse Luft machen zu können, gibt es seit der ver.di-Gründung den Kontroll- und Beschwerdeausschuss (KuB). An den können sich alle betroffenen ver.di-Mitglieder und -Organe wenden, wenn in ihrer Gewerkschaft nicht satzungsgemäß und den Richtlinien entsprechend gehandelt wird.

"Für viele sind wir einfach die Beschwerdestelle", sagt Roswitha Kaldewey-Nothmann, bis Ende Dezember noch die hauptamtliche Geschäftsführerin des KuB. So klingelt schon mal das Telefon, an dem dann ein Mitglied Dampf ablässt, weil es sich unfair behandelt fühlt. Wo immer ein in der Satzung verbürgtes Recht verletzt wurde, ist der KuB gefragt.

Zusammen setzt er sich aus je einer ehrenamtlichen Vertreterin, beziehungsweise Vertreter aus allen elf ver.di-Landesbezirken. Alle vier Jahre werden sie auf dem Bundeskongress neu gewählt. Für die nächsten vier Jahre sind Ernst-Wilhelm Mahrholz als Vorsitzender und Monika Rohloff als stellvertretende Vorsitzende gewählt worden.

In der ver.di-Bundesverwaltung werden die Geschäfte des KuB hauptamtlich geführt, hier laufen die Beschwerden ein, werden gelesen, zur Stellungnahme weitergeleitet und für die Sitzung des KuB vorbereitet. Jede Beschwerde wird ganz genau geprüft.

Hilfe in vielen Fällen

In jedem Quartal findet eine Sitzung des ehrenamtlichen Gremiums statt, eilt ein Fall, auch mal zwischendrin. Dann wird über die vorliegenden Beschwerden beraten und entschieden. Anschließend gehen Bescheide mit der Entscheidung des KuB an die Antragsteller und den Bundesvorstand hinaus. Sollte eine Beschwerde berechtigt sein, wird der Bundesvorstand gebeten, dieser abzuhelfen. Folgt er dem KuB, setzt er dessen Entscheidung um. Sollte der Bundesvorstand anderer Auffassung sein, kann sich der KuB an den Gewerkschaftsrat wenden und - wenn nötig - an den Bundeskongress, um seine Entscheidung durchzusetzen.

Den meisten Mitgliedern, die sich beschweren, geht es um die Klärung ihrer Angelegenheiten. Mal geht's um das nicht gezahlte Treuegeld, mal den nicht gewährten Rechtsschutz. Aber auch um eine Tarifkommission, die nicht ordnungsgemäß nach der Tarifrichtlinie zusammengesetzt sei, oder Budgets der Fachbereiche, die nicht richtig zugeteilt würden. Hat eine Beschwerde nicht den erhofften Erfolg, so treten die Betroffenen nicht gleich aus, ist die Erfahrung des KuB. Allein die Möglichkeit, direkte Ansprechpartner für sein Anliegen zu haben, vermeidet Reibungsverluste.

Dirk Völpel-Haus, der die Nachfolge von Roswitha Kaldewey-Nothmann antritt, betont deshalb auch: "Bevor ein Mitglied austritt, weil es sich über ver.di ärgert, sollte es sich mit uns in Verbindung setzen." In vielen Fällen sorgt der KuB nämlich für Abhilfe.

Kontroll- und Beschwerdeausschuss, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, E-Mail kub@verdi.de, Tel. 030 / 69 56 13 80