Bremen | Weil die Bundesländer ab 2020 in der Regel keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen, steigt die Versuchung für Politiker, noch mehr öffentliche Einrichtungen zu verkaufen und dadurch Haushaltslöcher zu stopfen. Das Land Bremen hat jetzt als erstes Bundesland eine Privatisierungsbremse in seine Verfassung aufgenommen. Demnach dürfen große öffentliche Unternehmen wie etwa Kliniken, Theater, Wohnungs- oder Verkehrsgesellschaften nur noch verkauft werden, wenn das Landesparlament ein entsprechendes Gesetz beschließt. Falls nur eine einfache Mehrheit der Bürgerschaftsabgeordneten zustimmt, muss zusätzlich ein Volksentscheid stattfinden. Die Meinung der Wähler/innen ist dann bindend. Auch bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament kann es sein, dass letztlich das Volk entscheidet - wenn ein Viertel der Abgeordneten oder fünf Prozent der Wahlberechtigten das beantragen. Mit dieser Verfassungsänderung will die rot-grüne Bremer Koalition sicherstellen, dass Privatisierungen nicht aus "ideologischem Zeitgeist" heraus erfolgen, sondern nur "mit nachhaltigem Rückhalt in der Gesellschaft", wie SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe sagte. Die Neuregelung sei ein "notwendiges Rückschlagventil und Korrektiv" zur Schuldenbremse ab 2020. Die Verfassungsänderung wurde von der rot-grünen Koalition und der Linksfraktion beschlossen, während die CDU dagegen stimmte. Eckhard Stengel


5,6 Millionen profitieren

Mindestlohn | "Ein flächendeckender Mindestlohn kann die Lohnspreizung in Deutschland verringern und dürfte dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung entgegegenkommen." Zu diesem Schluss kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Vor allem Arbeitnehmer/innen ohne Berufsausbildung und in prekären Beschäftigungsverhältnissen, Junge, Ältere, Frauen sowie Berufswechsler würden davon profitieren, insbesondere, wenn sie in kleinen Betrieben oder konsumnahen Dienstleistungsbranchen arbeiten. Das DIW geht davon aus, dass 5,6 Millionen abhängig Beschäftigte derzeit weniger als 8,50 Euro pro Stunde erhalten.


Verhältnis zum Arbeitnehmer

Vorstände | Am 20. September hat der Bundesrat das Gesetz zur Begrenzung von Managerhältern an den Vermittlungsausschuss verwiesen. DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel begrüßte diesen Schritt, denn das Gesetz sah als Kontrollgremium die Hauptversammlung vor, in der die Kapitalvertreter/innen das Sagen haben. Hexel hofft, dass die neue Regierung jetzt ein neues Gesetz entwirft, das auch das Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen berücksichtigt.