Vorstandsvergütung | Durchschnittlich 7,4 Millionen Euro hat ein DAX 30-Unternehmen im Jahr 2012 als Altersversorgung an die früheren Mitglieder seines Vorstandes gezahlt. Damit gaben die Konzerne für die Altersversorgung ihrer Ex-Vorstände im Schnitt noch einmal mehr als ein Drittel der Summe aus, die sie den aktiven Vorstandsmitgliedern an Vergütung zahlten. Das hat eine Studie des Unternehmensberaters Heinz Evers im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Zusätzlich flossen je Unternehmen durchschnittlich 2,9 Millionen Euro in die Rückstellungen für das künftige Ruhegeld der heute aktiven Spitzenmanager. Pro Person entspricht dies um die 450 000 Euro und damit etwa 54 Prozent ihrer aktuellen Festbezüge. "Der Wert der Versorgungszusagen vermindert sich infolge höherer Lebenserwartung, kürzerer Dienstzeiten und zunehmendem Kostendruck auch bei den Vorständen tendenziell", sagte Evers. Nun würden Ansprüche, die durch den starken Anstieg der Festgehälter im vergangenen Jahrzehnt entstanden sind, langsam wieder auf "Normalmaß" reduziert. Mit neu eingestellten Vorständen werde oft ein geringeres Leistungsniveau vereinbart.

www.boeckler.de/pdf/mbf_gutachten_evers_13.pdf


Spitzenaktion auf der Zugspitze

Cuban five | Ein Transparent mit der Aufschrift "Free the Cuban Five" haben sechs Aktivisten aus Deutschland und Österreich am 12. September auf der Zugspitze entrollt. Damit erinnerten sie daran, dass vier der fünf Cuban Five seit mittlerweile 15 Jahren in US-amerikanischen Gefängnissen einsitzen. Die fünf Kubaner waren im September 1998 unter dem Vorwurf festgenommen worden, Teil eines Spionagenetzwerks zu sein. Sie wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Nur einer von ihnen, René González, wurde im April 2013 freigelassen und konnte nach Kuba zurückkehren. Auch bei Demonstrationen in Frankfurt/Main, Hamburg und Düsseldorf wurde auf das Schicksal der fünf Männer aufmerksam gemacht. Die sogenannten Spitzenaktionen finden seit 2010 weltweit auf Berggipfeln statt.

www.spitzenaktion.de www.miami5.de


Solidarität ist möglich

ARD | Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke hat die Entscheidung der Intendant/innen der ARD begrüßt, auch über 2014 hinaus kleinere Anstalten im Rahmen eines Finanzausgleichs zu unterstützen. Davon profitieren insbesondere Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk. "Für die beiden chronisch klammen Anstalten ist das ein äußerst wichtiges Signal, dass sie auch in Zukunft ihrem Programmauftrag nachkommen können. Die ARD hat gezeigt, dass Solidarität möglich ist", so der ver.di-Vize.


Ergebnis erreicht

Leiharbeit | In den Tarifverhandlungen für die Leiharbeitsbranche haben sich die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP mit der DGB-Tarifgemeinschaft auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Danach steigt der Mindestlohn im Westen zum 1. Januar 2014 auf 8,50 Euro, zum 1. April 2015 auf 8,80 Euro und zum 1. Juni 2016 auf 9,00 Euro. In Ostdeutschland wird der Mindestlohn zu diesen Terminen auf 7,86 Euro / 8,20 Euro / 8,50 Euro anghoben. Auch in den übrigen Entgeltgruppen wird dann mehr gezahlt, im Westen 3,8 / 3,5 / 2,3 Prozent, im Osten 4,8 / 4,3 / 3,7 Prozent. Außerdem stellt der Tarifvertrag klar, dass Leiharbeitsbeschäftigte nicht eingesetzt werden dürfen, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil von einer DGB- Gewerkschaft bestreikt wird. Darüber hinaus wurden die Entgeltgruppen neu beschrieben. So soll sichergestellt werden, dass qualifizierte Tätigkeiten entsprechend höher entlohnt werden müssen. Bislang landeten beispielweise Verkäufer/innen immer in der untersten Entgeltgruppe.