Ausgabe 03/2007
Die Gesundheitsreform im Überblick
12. Juli 2007
Die Gesundheitsreform tritt nach langen Debatten am 1. April in Kraft - hier die wichtigsten Veränderungen dieses Jahres, die die Patienten betreffen
1. April 2007Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
- Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
- Krankenkassenbeitrag für Selbstständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich
Medizinische Versorgung
- Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
- Ausbau der Versorgung Sterbender durch so genannte Palliative Care Teams
- Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
- Anspruch auf sämtliche medizinischen Rehabilitations-Leistungen (auch Reha für ältere Patienten)
- medizinisch empfohlene Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren müssen von den Kassen bezahlt werden
- Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
- Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
- Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
- Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medzinisch nicht notwendige Maßnahmen, z.B. Schönheitsoperationen
Integrierte Versorgung
- Flächendeckende Verschränkung der ambulanten und stationären Versorgung (Integrierte Versorgung)
- Einbindung von Pflegeheimen und -diensten in die Integrierte Versorgung
Arzneimittel
- Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
- ärztliche Zweitmeinung bei Spezialmedikamenten und besonders teuren Verschreibungen wird Pflicht
- Abgabe von einzelnen Tabletten an die Patienten mit Beipackzettel möglich
- Anhebung des Rabatts, den Apotheken geben dürfen, auf 2,30 Euro
- Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
- Weiterbenutzung von nicht verwendeten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen) erlaubt
Wirtschaftlichkeit
- Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
- Öffnung der Bundesknappschaft für alle Versicherten
- Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich
- Wahlmöglichkeiten für Versicherte
- Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen (z.B. mit Übernahme homöopathischer Arzneimittel) und Kostener-stattung
- Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung
1. Juli 2007 Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung
- stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind
Quelle: Bundesgesundheitsministerium