Service


Einkünfte der Kinder prüfen

Eltern erwachsener Kinder haben häufiger Anspruch auf Kindergeld als bisher. Grundsätzlich entfällt der Kindergeldanspruch, wenn das Einkommen der Kinder 7680 Euro übersteigt. Allerdings müssen die Familienkassen von den Bruttoeinkünften der Kinder auch die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Das gleiche gilt für private Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge, wenn die private Versicherung der gesetzlichen entspricht. Das ergibt sich aus zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (III R 74/05, III R 24/06 ). Eltern, denen die Zahlung von Kindergeld versagt wurde oder die 2002 bis 2006 keins beantragt haben, sollten prüfen, ob der Grenzbetrag nach Abzug der Beiträge unterschritten wird. Dann sollte erneut Kindergeld beantragt werden. HF

www.verdi-lohnsteuerservice.de


Günstiger ins Musical

Das Musical We will rock you ist eine spektakuläre Multimedia-Show mit aufwändigem Bühnenbild. Mittelpunkt sind über 20 Hits der englischen Kult-Band Queen. Gespielt wird es in Köln. Leser/innen von ver.di publik erhalten bei Angabe der Kunden-PIN 10551 einen Preisnachlass von zehn Prozent auf eine Vollpreiskarte. Ticket-Hotline 0211/7344120.

Außerdem verlosen wir fünf mal zwei Freikarten. Schreiben Sie den Namen des 1991 verstorbenen Queen-Sängers auf eine Postkarte und schicken Sie diese bis zum 3. April an: Redaktion ver.di publik, Kennwort Queen, 10112 Berlin. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden benachrichtigt.

www.wewillrockyou.de