Ausgabe 03/2007
Kurznachrichten
Service
Einkünfte der Kinder prüfen
Eltern erwachsener Kinder haben häufiger Anspruch auf Kindergeld als bisher. Grundsätzlich entfällt der Kindergeldanspruch, wenn das Einkommen der Kinder 7680 Euro übersteigt. Allerdings müssen die Familienkassen von den Bruttoeinkünften der Kinder auch die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Das gleiche gilt für private Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge, wenn die private Versicherung der gesetzlichen entspricht. Das ergibt sich aus zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (III R 74/05, III R 24/06 ). Eltern, denen die Zahlung von Kindergeld versagt wurde oder die 2002 bis 2006 keins beantragt haben, sollten prüfen, ob der Grenzbetrag nach Abzug der Beiträge unterschritten wird. Dann sollte erneut Kindergeld beantragt werden. HF
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