Die Gesundheitsreform tritt nach langen Debatten am 1. April in Kraft - hier die wichtigsten Veränderungen dieses Jahres, die die Patienten betreffen

1. April 2007Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
  • Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
  • Krankenkassenbeitrag für Selbstständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich

Medizinische Versorgung

  • Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
  • Ausbau der Versorgung Sterbender durch so genannte Palliative Care Teams
  • Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
  • Anspruch auf sämtliche medizinischen Rehabilitations-Leistungen (auch Reha für ältere Patienten)
  • medizinisch empfohlene Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren müssen von den Kassen bezahlt werden
  • Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
  • Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
  • Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
  • Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medzinisch nicht notwendige Maßnahmen, z.B. Schönheitsoperationen

Integrierte Versorgung

  • Flächendeckende Verschränkung der ambulanten und stationären Versorgung (Integrierte Versorgung)
  • Einbindung von Pflegeheimen und -diensten in die Integrierte Versorgung

Arzneimittel

  • Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
  • ärztliche Zweitmeinung bei Spezialmedikamenten und besonders teuren Verschreibungen wird Pflicht
  • Abgabe von einzelnen Tabletten an die Patienten mit Beipackzettel möglich
  • Anhebung des Rabatts, den Apotheken geben dürfen, auf 2,30 Euro
  • Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
  • Weiterbenutzung von nicht verwendeten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen) erlaubt

Wirtschaftlichkeit

  • Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
  • Öffnung der Bundesknappschaft für alle Versicherten
  • Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich
  • Wahlmöglichkeiten für Versicherte
  • Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen (z.B. mit Übernahme homöopathischer Arzneimittel) und Kostener-stattung
  • Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

1. Juli 2007 Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung

  • stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind

Quelle: Bundesgesundheitsministerium