Krankenkassen

Weniger Rückkehrer als erwartet

Bis Ende Oktober sind 58000 Nichtversicherte in die gesetzlichen Krankenkassen zurückgekehrt, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Mit Familienangehörigen ergebe dies eine Größenordnung von etwa 80000 bis 85000 Menschen. Seit dem 1. April haben nicht mehr krankenversicherte, frühere Mitglieder der gesetzlichen Kassen das Recht zur Rückkehr; zugleich besteht Versicherungspflicht. Für ehemalige Privatversicherte gilt das Rückkehrrecht seit dem 1. Juli, die Versicherungspflicht erst ab 2009. Das Ministerium war von 300000 Nichtversicherten ausgegangen.


Urteil

Krankengeld für Arbeitslose

Arbeitslosengeld-Empfänger, die krank werden und über die Bezugsdauer des regulären Arbeitslosengeldes hinaus arbeitsunfähig bleiben, haben weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Das gilt unabhängig davon, ob und welche Sozialleistungen sich an das Arbeitslosengeld I anschließen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Az B 1 KR 12/07 R


Robert-Koch-Institut

Benachteiligte Kinder

Benachteiligte Kinder und Jugendliche sind nach den Ergebnissen des ersten "Kinder- und Jugend-Survey", einer Großstudie des Robert-Koch-Instituts (RKI), besonders von Krankheit betroffen. Fast jedes vierte Kind mit niedrigem sozialen Status - etwa aus Hartz IV- oder Migrantenfamilien - zeigt psychische Auffälligkeiten. Bei Kindern aus Familien mit einem hohen sozia- len und wirtschaftlichen Status sind es dagegen lediglich 8,1 Prozent.