Die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung bleibt wohl erhalten. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat Mitte November den Weg frei gemacht für einen Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Er soll in den kommenden Wochen parlamentarisch beraten werden.

Vier Prozent ihres Gehalts (maximal bis zur Summe der Beitragsbesmessungsgrenze für die Rentenversicherung) können alle Beschäftigten frei von Beiträgen zur Sozialversicherung in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Das sind derzeit maximal 2520 Euro pro Jahr. Diese Regelung ist 2002 in Kraft getreten. Die Beitragsfreiheit war allerdings bis Ende 2008 befristet. Damit wollte die rot-grüne Bundesregierung der betrieblichen Altersvorsorge einen Anschub geben. Das scheint gelungen, diese Vorsorgeform wird seither immer beliebter.