URTEILE

Auf Morddrohung folgte die Kündigung

Droht ein Auszubildender seinem Vorgesetzen oder seinen Kollegen mit Mord, ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Das haben die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt entschieden. In dem Fall hatte ein Azubi nach einem Wortwechsel mit gegenseitigen Beleidigungen seinem Vorarbeiter gedroht, ihn "abzustechen". In der Werkstatt lagen mehrere Messer und Schnittwerkzeuge herum. Die Richter sagten, ein Ausbildungsbetrieb müsse keine derartige Beeinträchtigung des Betriebsfriedens hinnehmen - auch wenn dort vor allem der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe.az 22 CA 9143/07


Tarifliche Altersgrenze wirkt

Sieht ein Tarifvertrag vor, dass ein Arbeitsverhältnis endet, wenn die sozialversicherungsrechtliche Regelaltersgrenze erreicht ist, ist das zulässig. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Diese Befristung eines Arbeitsverhältnisses verstoße nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Die Ungleichbehandlung sei ein legitimes Ziel der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungs-politik.Az 7 azr 116/07


Essen zählt nicht

In zwei Urteilen hat sich das Bundessozialgericht Anfang Juni mit der Anrechnung von Essen auf das Arbeitslosengeld II beschäftigt. In einem Fall hatte eine junge Bezieherin von ALG II im Jahr 2005 regelmäßig bei ihren Eltern gegessen. Das Job-Center kürzte daraufhin die Leistungen um 35 Prozent. Zu Unrecht befanden die Richter. In der strittigen Zeit habe es noch keine Regelung für die Berücksichtigung von Verpflegung als Einkommen gegeben. In dem zweiten Fall ging es um einen Mann, der Anfang 2006 mehrere Wochen stationär in einer Klinik behandelt worden war. Auch für diese Zeit waren ihm seine ALG-II-Bezüge um 35 Prozent gekürzt worden mit der Begründung, die Verpflegung sei bei dem Aufenthalt abgedeckt gewesen. Der Mann musste allerdings zehn Euro pro Tag im Krankenhaus zuzahlen. Für die 35 Prozent Abzug gab es in der strittigen Zeit keine Rechtsgrundlage.

Az B14 AS 46/07 R, AZ B14 AS 22/07 R