Ausgabe 12/2010
Wenn das Diplom nichts gilt
"In der Beratung kann ich eigene Erfahrungen weitergeben", sagt Alma Evert von der Beratungsstelle von Arbeit und Leben Berlin e.V. - DGB/VHS. Zu ihr kommen Menschen vieler Nationen. Sie berät in ihrer Muttersprache Kasachisch, aber auch auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Englisch bei arbeits-, sozial-, aufenthalts- und ausländerrechtlichen Fragen.
Alma Evert kam selbst vor elf Jahren aus Kasachstan nach Deutschland. Mit ihrem dort erworbenen Hochschulabschluss als politische Ökonomin konnte sie hier nichts anfangen. Sie hat sich auf ihre Stärken besonnnen und - nachdem sie Deutschkurse absolviert hatte - als Beraterin bei der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Berlin im Bereich Integration von Zuwanderern angefangen. Dort verdiente sie nicht mehr, als sie zuvor mit der Sozialhilfe bekam. Doch die Arbeit hat ihr geholfen, in Deutschland ins berufliche Leben einzusteigen. Darauf aufbauend, absolvierte sie einen zweijährigen Lehrgang zur staatlich geprüften Sozialberaterin für Migrationssozialarbeit an einem Weiterbildungsinstitut in Göttingen. Der Weg dahin war schwierig: Die Arbeitsagentur lehnte den Lehrgang mehrfach ab. Doch Alma legte Widerspruch ein und setzte sich durch.
Diese Erfahrungen gibt sie jetzt weiter. "Ich erkläre den Klienten, was sie vom Arbeitsamt erwarten können, und dass eine Absage kein endgültiges Nein bedeuten muss", erläutert sie. "Aber jeder muss selbst die Initiative ergreifen und sollte gut vorbereitet in die Gespräche mit dem Arbeitsamt gehen." Wer eine Weiterbildung machen möchte, sollte vor dem Termin bereits die Angebote geprüft haben und ein passendes vorschlagen.
DGB fordert Rechtsanspruch
Wie Alma ergeht es laut DGB hunderttausenden Akademiker/innen, die mit einem ausländischen Abschluss nach Deutschland kommen: Er wird meist nicht anerkannt. Eine Ausnahme bilden Ärzte, die aber zusätzliche Prüfungen ablegen müssen, bevor sie in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten dürfen. Nur 16 Prozent der Einwanderer aus Osteuropa finden eine Stelle, die ihrer Qualifikation entspricht. Der DGB-Bundeskongress hat 2010 in seinem Beschluss "Partizipation statt Ausgrenzung - für ein neues Integrationsverständnis"daher unter anderem einen "Rechtsanspruch auf ein zeitlich bestimmtes Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen" gefordert.
Frauen und Männer aus der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Ländern arbeiten oft für Landsleute, die Firmen im Pflegebereich gegründet haben. Das ist ein Einstieg, aber nicht jedem liegt diese Arbeit. Wichtig ist Alma Evert daher, herauszufinden, welche Fähigkeiten und Qualifikationen jemand mitbringt, die auch in Deutschland gefragt sind. Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion erlernen oftmals leichter Sprachen als andere, zeigt ihre Erfahrung: "Denn viele von uns sind zweisprachig aufgewachsen, neben unserer eigenen können wir auch russisch."
Der Weg, ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen, ist lang, teuer und schwierig. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Verfahren einfacher und vor allem schneller werden sollen. Innerhalb von drei Monaten soll ein Antragsteller danach Bescheid erhalten, wenn alle Unterlagen vorliegen. Die ausländischen Abschlüsse werden an den deutschen gemessen. Gibt es Lücken, müssen sich die Betroffenen nachqualifizieren. Einen Rechtsanspruch auf eine vom Staat bezahlte Nachqualifizierung soll es aber nicht geben. Das Gesetz soll irgendwann im kommenden Jahr in Kraft treten. Für zahlreiche Berufe ist aber auch das nicht die Lösung, da sie in Deutschland nicht vorkommen, etwa der des Traktoristen. Silke Leuckfeld