Heike Fischer will die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin an der Fachschule durchhalten, so hart die drei Jahre mit einem Schultag und einem langen Unterrichtsabend pro Woche auch noch werden mögen. Denn es lohnt sich, schon jetzt hat sie viel gelernt, und ihre Noten sind "gar nicht so schlecht". Die 37-jährige Kinderpflegerin arbeitet in einer städtischen Kita in Köln. Nach dem neuen Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen darf sie mit ihrer Ausbildung Kinder unter drei Jahren nicht mehr betreuen. Kinderpflegerinnen wird es in absehbarer Zeit in NRW nicht mehr geben. Als Heike Fischer das erfuhr, war es ein Schock für sie. "Ich wusste nicht, wo ich landen würde, vielleicht irgendwo als Putzfrau?"

Doch der Personalrat für die 3500 Beschäftigten der städtischen Kitas in Köln wurde aktiv. Kündigungen, wie bei anderen Kita-Trägern, kamen nicht in Frage, statt dessen sollten die rund 500 Betroffenen ihr Recht auf Fortbildung bekommen und ihre Arbeit behalten. Der Personalrat hat eine Dienstvereinbarung durchgesetzt, nach der sich die "Ergänzungskräfte" zur Fachkraft qualifizieren können. Was, wie Heike Fischer aus Erfahrung weiß, nicht leicht ist, mit Hausaufgaben und anspruchsvollen Projekten. Aber sie hat die Chance bekommen. Rechtliche Basis ist der Paragraph 5 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der seit 2005 gilt und erstmals einen Passus zur Qualifizierung enthält.

Sabine Bruns, Personalratsvorsitzende seit Februar 2011, sagt: "Das Ganze ist eine Erfolgsgeschichte für uns. Unser Fachamt hätte von allein nichts getan, vor allem kein Geld dafür ausgegeben, aber wir haben die Sache in die Hand genommen. Wenn man weiß, ein Bereich wird abgebaut oder woanders werden Leute gebraucht, sollte man den Paragraphen aus dem TVöD bzw. dem Tarifvertrag der Länder nutzen."

Lebenslange Weiterbildung

Die ersten Kinderpflegerinnen machen in diesem Sommer in Köln ihren Abschluss als Erzieherin. Mehr als 100 stecken zurzeit mittendrin. Ihre Forbildung ist ein Beispiel aus dem ver.di-Projekt zur "Umsetzung der tariflichen Regelungen in der Weiterbildung". Vier Fachbereiche sind beteiligt: Bund und Länder; Gemeinden; Gesundheit; Bildung, Wissenschaft und Forschung. Reinhard Bahnmüller vom Forschungsinstitut für Arbeit, Technik und Kultur der Universität Tübingen hat das Projekt geleitet und am Ende Führungskräfte und Personalräte in Städten und Gemeinden nach ihren Erfahrungen gefragt. Rund drei Viertel der Befragten gaben an, die Impulse für Weiterbildung, die vom Tarifvertrag ausgingen, seien bisher schwach bis nicht vorhanden gewesen. Das will das ver.di-Projekt ändern, ganz praktisch. In ihrer gemeinsamen Erklärung zum Schluss des Projekts beschreiben die beteiligten Personalverantwortlichen, Betriebs- und Personalräte, wie es laufen kann - und muss, denn "die geforderte Flexibilität und Einsatzbereitschaft ist ohne ausreichende Qualifizierung und Investitionen in (Weiter-)Bildung nicht zu haben." CvZ

"Die Qualifizierungschancen des TVöD/TV-L nutzen", Uni Tübingen

https://gemeinden.verdi.de/projekte-kampagnen-aktionen/weiterbildung/projekt

www.fatk.uni-tuebingen.de