von Maria Kniesburges

Die demokratische Willensbildung innerhalb der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft funktioniert - auch und gerade in kontrovers diskutierten Angelegenheiten. Nachdem quer durch die Organisation diskutiert und abgestimmt worden war, hat der ver.di-Gewerkschaftsrat auf Empfehlung des Bundesvorstandes Ende Mai beschlossen: ver.di wird die gemeinsame Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nicht weiter mittragen und überdies den DGB-Bundesvorstand auffordern, die Initiative nicht weiter zu unterstützen. Dieser Aufforderung ist der DGB Anfang Juni nachgekommen. Aber der Reihe nach: Im Juni 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften gelten können, und damit seine über Jahrzehnte vertretene Grundsatzposition der Tarifeinheit - ein Betrieb, ein Tarifvertrag - verlassen. Sowohl DGB< als auch BDA befürchteten als Konsequenz dieses BAG-Urteils eine Zersplitterung der Tariflandschaft und forderten den Gesetzgeber auf, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben: Künftig solle in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten.

"Fortschreitende tarifliche Zersplitterung wäre fatal"

Kritik verschiedener ver.di-Gliederungen an der Initiative von DGB und BDA hatte sich besonders daran entzündet, dass damit auch eine gesetzliche Regelung der Friedenspflicht und damit des Streikrechts verbunden werden sollte: Für die Geltungsdauer des Mehrheitstarifvertrags sollten auch kleinere, konkurrierende Gewerkschaften an die Friedenspflicht gebunden sein. Die ver.di-Fachgruppe Verlage, Druck und Papier etwa sah darin einen Verstoß "gegen die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie, weil sie das Streikrecht antastet".

Angesichts derartiger Kritik hatte der ver.di-Gewerkschaftsrat die DGB/BDA-Initiative im September 2010 organisationsweit zur Diskussion gestellt. In einer breit geführten Debatte hat sich unterdessen eine Mehrheit von ver.di-Landesbezirken, Fach- und Personengruppen gegen die Initiative ausgesprochen. Der Gewerkschaftsrat hat diesem Mehrheitswillen nun entsprochen, zugleich aber die hohe Bedeutung der Tarifeinheit bekräftigt, da sie die Konkurrenz innerhalb der Belegschaften begrenze und ihre Durchsetzungsfähigkeit stärke. "Eine fortschreitende tarifliche Zersplitterung wäre fatal, weil den Schwächeren die Solidarität der Stärkeren verweigert würde", betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Die Diskussion über "organisations-, betriebs- und tarifpolitische Handlungsoptionen zur Sicherung der Tarifeinheit" soll daher fortgeführt werden.