Mitte Juli haben sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesarbeitsministerium darauf verständigt, den elektronischen Entgeltnachweis, kurz Elena genannt, so schnell wie möglich einzustellen. "Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung beider Ministerien. Umfassende Untersuchungen hätten gezeigt, dass dieser Sicherheitsstandard, der für das Elena-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten sei, in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreitet sein werde. Bislang erhobene Daten sollen gelöscht werden. Dazu will das Bundeswirtschaftministerium in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen.

Das sei ein guter Tag für den Datenschutz, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. "Endlich hat sich die Bundesregierung entschlossen, doch keine massenweise Vorratsdatenspeicherung zu Lasten der Beschäftigten zu organisieren und die tiefgreifenden Eingriffe in die Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beenden."

Allerdings erscheine es doch vorgeschoben, wenn die von Anfang an bekannten datenschutzrechtlichen Bedenken als Grund für den Stopp angeführt werden. Herzberg vermutet eher, dass vor allem die hohen Bürokratiekosten und zu komplexe Verwaltungsabläufe hinter der Entscheidung der Bundesregierung stecken. "ver.di wird nun sehr genau darauf achten, dass die angekündigte Löschung der bislang erhobenen Daten auch tatsächlich erfolgt", kündigte Herzberg an. Er forderte die Bundesregierung auf, den Datenschutz insgesamt ernster zu nehmen. Nach Elena sollte die Regierung auch die gegenwärtigen Bestrebungen zu einem so genannten Beschäftigtendatenschutzgesetz beenden. pm