Im Juli 2009 wird bei allen Seniorinnen und Senioren der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung angeglichen. Nach der ver.di-Satzung Paragraph 14 beträgt der Beitrag für Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre "0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro monatlich."