Ausgabe 10/2011
8,50 Euro als Basis
Bundespräsident Christian Wulff redete zur Eröffnung
8,50 Euro pro Stunde fordert der DGB derzeit als allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Aber reicht diese Summe wirklich aus? "Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 170 Stunden im Monat und 8,50 Euro bekommt man zirka 1400 Euro", argumentierte Helmut Born, der mit einem Änderungsantrag zum Antrag A50 die zehn Euro als Ziel festschreiben lassen wollte. Nur dann sei der Mindestlohn armutsfest. Marlies Müller, die den Änderungsantrag mit ihm gemeinsam gestellt hat, rechnete vor, dass nur bei einem Mindestlohn von zehn Euro nach 45 Versicherungsjahren eine Rente in Höhe der Grundsicherung im Alter erreicht werden könne.
"8,50 Euro sind ein Ziel, das auch erreichbar ist. Zehn Euro würden einen Großteil der gesamten ver.di-Mannschaft ausschließen", hielt die Delegierte Christine Kunz aus dem Bezirk Berlin dagegen. Sie verwies auf zahlreiche Tarifverträge aus dem ver.di-Fachbereich Besondere Dienstleistungen. Das zuständige Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn berichtete vom Mindestlohntarifvertrag im Bereich Wachdienste. Hier werden zum Beispiel in Sachsen 7,50 Euro erreicht, allerdings erst im Jahre 2013. Ausgangslage war jedoch ein Tarifvertrag der christlichen GÖD mit einem Stundengrundlohn von 5,36 Euro. "Das ist schon eine große Kraftanstrengung gewesen, in dieser Branche Bewachung auf diese Höhen überhaupt zu kommen", sagte Gerstenkorn.
Volker Mörbe, Delegierter des Fachbereichs Gesundheitswesen, sprach sich dafür aus, die politische Forderung nach einer Höhe von zehn Euro von der tarifpolitischen Realität zu trennen. Bis ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werde, müsse man schauen, was in den einzelnen Branchen durchzusetzen sei. Letztendlich beschloss der Kongress, die Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von zurzeit 8,50 Euro fortzusetzen. Die Höhe der Forderung soll zwingend jährlich überprüft werden und möglichst schnell auf zehn Euro ansteigen. hla