Mehr als 1000 Anträge sind vom ver.di-Bundeskongress erledigt worden, viele, zu denen keine Wortmeldung vorlag, in der Blockabstimmung. Über andere wurde wiederum ausführlich diskutiert. Hier folgt eine Sammlung verschiedener Themen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat

Programmdiskussion: Derzeit fordern zwei ver.di-Bezirke die Diskussion eines Grundsatzprogramms. Sie halten die Grundsatzerklärung des ver.di-Gewerkschaftsrats nicht für ausreichend. Dem widersprach der Bundeskongress nach langer Diskussion. Die Delegierten lehnten den Antrag auf Programmdiskussion ab. (A078)

Freier Sonntag: ver.di beteiligt sich auch künftig an der Allianz für einen freien Sonntag. Insbesondere in der Tarifpolitik und in lokalen Bündnissen soll sich die Gewerkschaft für menschenwürdige Arbeitszeiten einsetzen. (A 153)

Elena: Die Bundesregierung hat angekündigt, den Elektronischen Entgeltnachweis zu beenden. Der ver.di-Bundeskongress fordert eine sofortige gesetzliche Regelung zur tatsächlichen Beendigung von Elena. Außerdem sollen alle bereits erhobenen Daten tatsächlich gelöscht werden. (I 002).

NPD-Verbot: "ver.di setzt sich als Gesamtorganisation aktiv für ein Verbot von Parteien mit rechtsextremem, fremdenfeindlichem und antisemitischem Hintergrund ein" heißt es im Antrag A 261, den der Kongress angenommen hat. Dabei habe ein Verbot der NPD und eventueller Nachfolgeorganisationen oberste Priorität.

Kleiderfrage: Der Bundeskongress lehnt das Tragen von Kleidung mit eindeutig rechtsextremistischen Botschaften auf Veranstaltungen von ver.di ab. Letzte Konsequenz dabei sei der Ausschluss von ver.di-Veranstaltungen (A 257).

Extremismus: Abgelehnt wurde vom Bundeskongress die faktische Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus (A 267).

Ziviler Ungehorsam: Aktionen des zivilen Ungehorsams sieht der Bundeskongress als "legitime Aktionen in gesellschaftlichen und betrieblichen Auseinandersetzungen" an. Gemeint sind damit zum Beispiel Blockadeaktionen gegen Naziaufmärsche oder Aktionen zivilen Ungehorsams, die in die Entwicklung neuer Arbeitskampfformen einfließen. Darüber soll in ver.di und im DGB eine theoretische, aber auch eine anlassbezogene Diskussion geführt werden. (A 271)

Gesetzliche Frauenquote: ver.di spricht sich für die zeitnahe Einführung gesetzlicher Frauenquoten von mindestens 40 Prozent "für alle Vorstände von Unternehmen sowie für Kontrollgremien" ein (A 288).

Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Das Gesetz in seiner jetzigen Form soll durch bundesweite gesetzliche Regelungen ersetzt werden. Ihr Fokus soll auf der Gewährleistung von Schutzrechten und guten Arbeitsbedingungen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen liegen. Hintergrund ist, dass 75 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen mittlerweile befristet beschäftigt sind. (B013)

Eckregelsatz: Der Eckregelsatz für Hartz-Leistungen soll von derzeit 364 auf 445 Euro erhöht werden. Anträge, ihn auf 500 Euro zu erhöhen, wurden als Arbeitsmaterial zum Antrag B 082 deklariert. Auch die Mindestsicherung für Kinder soll auf neue Füße gestellt werden. Außerdem setzt sich ver.di für eine bedarfsgerechte Existenzsicherung in unterschiedlichen Lebenslagen statt Pauschalierung ein.

Bedingungsloses Grundeinkommen: "Das Bürgergeld, die negative Einkommenssteuer, die Kinder(geld)grundsicherung, das bedingungslose Grundeinkommen oder andere, neoliberale Pauschalierungs- und Kombilohnvarianten lehnt ver.di ab", heißt es in dem angenommenen Antrag B 104. Denkverbote seien damit aber nicht ausgesprochen, betonte das zuständige Bundesvorstandsmitglied Elke Hannack. Einer Diskussion ste-he ver.di weiterhin offen gegenüber, eine anderslautende Passage aus dem Ursprungsantrag wurde gestrichen.

Leiharbeit: Der Kampf gegen die Leiharbeit steht bei ver.di weiter im Mittelpunkt der politischen Arbeit. Ziele sind gleicher Lohn für gleiche Arbeit vom ersten Tag an. Außerdem soll konzerninterne Leiharbeit verboten werden ( B034).

Arbeitsmarkt: Der Arbeitsmarkt soll umfassend reguliert werden, Leitbild ist das arbeits- und sozialrechtlich gesicherte Dauerarbeitsverhältnis. Hinzu kommen ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn und weitere Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse aller Art (B001).

Rente mit 67: Der Bundeskongress lehnt die Rente mit 67 weiter ab. Trotz langer Diskussion wurde kein verbindliches Renteneintrittsalter festgelegt (C001).

Legislatur: Der nächste ver.di-Bundeskongress wird in vier Jahren stattfinden. Das entschieden die Delegierten. Wegen des finanziellen und personellen Aufwands sollte die Legislatur auf fünf Jahre verlängert werden. Doch das lehnte die Mehrheit der Delegierten ab. Sie waren der Meinung, dass mit einem Abstand von vier Jahren mehr Demokratie praktiziert werde (M063).

Antragsrechte: Rund 1600 Anträge waren von den verschiedenen Ebenen an den ver.di-Bundeskongress gestellt worden, teilweise wort- oder inhaltsgleich. Um dieser Flut besser Herr werden zu können, sollten die Antragsrechte einiger Ebenen beschnitten werden. Allerdings konnten sich die Delegierte auf keinen Beschluss verständigen und überließen es nach langer Diskussion dem Gewerkschaftsrat, dem nächsten Bundeskongress einen Vorschlag vorzulegen. Dieser könnte dann erst beim übernächsten Bundeskongress eine Wirkung entfalten (M050).

Vorteile für Mitglieder: Die Tarifkommissionen sollen verstärkt Vorteilsregelungen für ver.di-Mitglieder fordern und verhandeln (E079).