Ausgabe 10/2011
Recht auf politischen Streik
Abstimmung mit Gerät - aber nur bei den Wahlen
Nicht reden, sondern machen. Dieser Grundtenor durchzog die Debatte der Delegierten des 3. ver.di-Bundeskongresses über das Thema Recht auf politischen Streik. Entscheidend sei nicht, das betonten mehrere Delegierte, ob das Ja zum politischen Streik in der Satzung stehe, sondern ob es gelinge, die Menschen dafür zu gewinnen, wenn es nötig sei. Dass die Gewerkschaft ver.di für das Recht auf politischen Streik eintritt, hatte bereits der 2. Ordentliche Bundeskongress 2007 per Beschluss bekräftigt. Dem Kongress in diesem September in Leipzig lag nunmehr der Antrag vor, die Forderung nach dem Recht auf politischen Streik in die ver.di-Satzung aufzunehmen und überdies dafür einzutreten, dass das politische Streikrecht in das Grundgesetz aufgenommen wird. "Der politische Streik gehört nicht in unsere Satzung, sondern auf die Straße. Da möchte ich uns gerne alle sehen", sagte Marion Junker aus dem Bezirk Südholstein unter dem Beifall der Delegierten. Nach mehrstündiger, kontroverser Debatte lehnte der Kongress eine Aufnahme des politischen Streikrechts in die ver.di-Satzung ab. Dem Antrag, die Gewerkschaft möge sich für die Verankerung des Rechts auf politischen Streik im Grundgesetz stark machen, stimmten die Delegierten dagegen zu. Mit großer Mehrheit hatten die Delegierten zuvor den Bundesvorstand aufgefordert, eine breite Diskussion in der Gesamtorganisation zum politischen Streikrecht zu organisieren. Wie wichtig dies sei, habe die weltweite Finanzkrise mit ihren verheerenden Auswirkungen auf die abhängig Beschäftigten abermals gezeigt. knies