Ausgabe 08/2014
Liebe Leserin, lieber Leser,
was, wenn wir sie nicht hätten? Die Erzieherinnen und Erzieher, die sich Tag für Tag um Wohl und Entwicklung der Kinder kümmern. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Jugendämtern, die Eltern und Kindern zur Seite stehen, wenn sich die Probleme einmal türmen. Die sich in Beratungsstellen, in der Schulsozialarbeit oder auch in der Behindertenhilfe täglich darum kümmern, dass Wege gefunden werden, Entwicklungen nach vorne gehen. All das verdient Respekt und Anerkennung - und eine angemessene Bezahlung. Deswegen beginnt die Gewerkschaft ver.di in diesen Tagen neuerlich eine Aufwertungskampagne für die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten. Es geht um eine Höhergruppierung der Beschäftigten, wie sie längst überfällig ist. Bericht auf Seite 9.
Zwei neue Papiere aus dem Bundesfinanzministerium könnten noch viel Verdruss bringen, die Verordnungen mit den schönen Titeln "Mindestlohnaufzeichnungsverordnung" und "Mindestlohnmeldeverordnung". Angeblich, so das Ministerium, soll damit Bürokratie vermieden werden. Tatsächlich aber steht zu befürchten, dass damit erheblich die Kontrolle erschwert wird, ob der Mindestlohn ab 1. Januar 2015 auch wirklich gezahlt wird. Warum, das ist nachzulesen im Bericht auf Seite 11.
Von dieser Regelung haben schon viele profitiert, etwa die Stipendiaten der Hans-Böckler-Stiftung: Alle ver.di-Mitglieder, die ein Aufsichtsratsmandat wahrnehmen und dafür eine Vergütung erhalten, sind laut ver.di-Satzung verpflichtet, einen Teil davon abzugeben. Teils an die Hans-Böckler-Stiftung, teils an die ver.di-GewerkschaftsPolitische Bildung GmbH. Im Jahr 2012 waren es fast 2000 Aufsichtsratsmitglieder, die dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Ihre Namen sind zu finden auf den Seiten R4 und R5.
Herausgeber und Redaktion wünschen Ihnen und Euch eine schöne Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr!
Maria Kniesburges, Chefredakteurin der ver.di publik