Dienstfahrpläne — Arbeitsgericht Stuttgart gibt im Hauptsacheverfahren dem Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahn AG Recht und droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung an
Dienstfahrpläne — Arbeitsgericht Stuttgart gibt im Hauptsacheverfahren dem Betriebsrat der SSB AG Recht und droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung an
STREIKRECHT — Auch in konfliktträchtigen Branchen und selbst bei konkurrierenden Gewerkschaften schafft ver.di immer wieder vernünftige Lösungen für die Beschäftigten