Gentests sollen künftig bei der Einstellung von Arbeitnehmern verboten sein. Das hat die Bundesregierung in einem Eckpunktepapier für ein künftiges Gendiagnostikgesetz beschlossen

Ein schon seit Jahren überfälliges Gentestgesetz ist jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Untersuchungen der Erbanlagen sollen künftig nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich sein. Das sieht ein Eckpunktepapier für ein Gendiagnostikgesetz vor, das das Bundeskabinett Mitte April verabschiedet hat.

Niemand dürfe "wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert oder stigmatisiert werden", heißt es in dem Papier. Geregelt werden sollen in einem künftigen Gendiagnostikgesetz sowohl die Anwendung und Zulässigkeit von Gentests in der medizinischen Praxis als auch im Versicherungswesen und in der Arbeitswelt. Nicht erwähnt wird der gesamte Forschungsbereich, obwohl auch hier dringend Regelungen nötig sind.

Einig war sich die Bundesregierung darüber, dass Gentests bei Einstellungen von Arbeitnehmern nichts zu suchen haben. Arbeitgeber dürfen weder genetische Untersuchungen einfordern, noch soll es ihnen erlaubt sein, die Ergebnisse von bereits durchgeführten Gentests zu verwenden; sie dürfen sie noch nicht einmal entgegen nehmen, wenn sie ihnen "freiwillig" angeboten werden.

ver.di begrüßt die längst überfällige Regelung

Dieses grundsätzliche Verbot sei zu begrüßen, sagt Herbert Weisbrod-Frey, der in der Bundesverwaltung von ver.di für Gesundheit zuständig ist. "Hier ist auch keine andere Regelung möglich", meint Weisbrod-Frey. "Ansonsten würde der bestehende Datenschutz auf den Kopf gestellt." Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot sollen nur im Arbeitsschutz möglich sein - zum Beispiel wenn bei Elektrikern oder Busfahrern überprüft wird, ob eine Farbenblindheit vorliegt.

Auch für Versicherungsunternehmen ist ein grundsätzliches Anwendungs- und Verwertungsverbot von Genttests vorgesehen. Ausnahmen sollen auch hier zulässig sein. So etwa, wenn Lebens- oder Unfallversichungen eine bestimmte Summe übersteigen. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Lebensversicherung alle ihm bekannten medizinischen Daten offen legen muss - also auch die Ergebnisse von bereits durchgeführten genetischen Untersuchungen. Die Versicherungsunternehmen fordern, dass diese geltenden Regelungen nicht gekippt werden.

Ein zentraler Punkt für die Regierungskoalition ist die Freiwilligkeit von Gentests. Sie dürfen nur mit "rechtswirksamer" Zustimmung der Betroffenen durchgeführt werden. Der Betroffene darf auch bestimmen, ob und wie lange Ergebnisse aufbewahrt werden. Er soll "Herr seiner genetischen Daten" bleiben.

Ein Gesetzentwurf ist bis Ende des Jahres geplant

Noch liegen nur Eckpunkte für das Gendiagnostikgesetz vor. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll zwar bis Ende des Jahres ein Gesetzentwurf fertig sein. Ob dies auch gelingen wird, ist jedoch fraglich. Denn in fast allen aufgeführten Regelungsbereichen bleibt das Eckpunktepapier sehr unpräzise.

Wolfgang Löhr