Fünf Millionen Deutsche machen Yoga, 15000 lehren es. Welchen Kurs, welche Ausbildung wählt man da?

Gerd Dielmann hat's versucht. Er wollte die Ausbildung und den Beruf des Yogalehrers um der staatlichen Anerkennung willen regeln. Vielleicht hätte sich der ver.di-Sekretär, zuständig für Berufspolitik im Gesundheitswesen, dafür auch auf den Kopf gestellt, "aber", sagt er, "die Verbände der unterschiedlichen Yogarichtungen sind heillos untereinander zerstritten." Dabei müssten sich die Verbände nur auf eine Berufsordnung einigen und diese dann durch einen Ministererlass anerkennen lassen.

Der Kopfstand ist im Yoga der König unter den Übungen. Weil er Organe und Geist entlastet, Erkältungen schwinden, aber vor allem Raum für neue Gedanken lässt. Das ist in allen Yoga-Richtungen gleich, in den in unseren Breitengraden hauptsächlich verbreiteten Hatha und Iyengar Yoga genauso wie in den spezielleren Formen des Kundalini oder Marma Yogas. Die einen Richtungen sind eher körperbetont, die anderen setzen mehr auf die geistige Erweckung. Aber auf den Kopf stellt man sich in jedem Yogakurs.

Die Wahl des Yogalehrers ist eine Übung für sich

Mittlerweile atmen, strecken, dehnen, drehen und beugen sich mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland nach den Regeln der alten indischen Lehre von geistigen und körperlichen Übungen. Gab es 1988 gerade mal 2000 Yogalehrer/innen hierzulande, sind es heute mehr als 15000. Darunter die oder den richtigen zu finden, wenn man Yoga lernen möchte, ist eine Übung für sich. Bei der Wahl helfen kann die Anerkennung einer Yogalehrerin durch die Krankenkassen, die dann die Kosten für Yogakurse im Rahmen der Prävention zur Vermeidung bestimmter Risiken und stressabhängiger Krankheiten erstatten. Die Anerkennung durch die Krankenkassen setzt deshalb entscheidende Qualitätsstandards voraus.

Diese Standards sollte auch berücksichtigen, wer sich zum Yogalehrer ausbilden will. Und da bietet vor allem der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDY) einen Maßstab. Rund 30 Schulen zählt der Verband bundesweit, die Ausbildung ist reguliert: Innerhalb von vier Jahren müssen mindestens 720 Unterrichtstunden absolviert werden, die das Hatha Yoga, Meditation, medizinische Grundlagen, Psychologie, das Studium der Quellentexte des Yogas und Didaktik umfassen. Hinzu kommen Unterrichtspraktika und fünf Lehrproben. Mitbringen muss man mindestens drei Jahre eigene Yogapraxis. Inzwischen gibt es aber auch Schulen, die höhere Anforderungen stellen und knapp 1000 Unterrichtstunden zur Pflicht machen.

Einen Schritt in Richtung einer allgemein gültigen Regelung ist jetzt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland gegangen. Seit Mai hat das kleine Bundesland eine Rechtsverordnung für die Ausbildung von Yogalehrern. Aber dabei will es die IHK nicht belassen. Sie strebt eine bundesweite Ausbildungsordnung an.PeWe