LOHNSTEUERTIPP

Steuerklassenwechsel kann sich lohnen beim Elterngeld

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate. Es beträgt 67 Prozent der Einkommenseinbuße, höchstens aber 1800 Euro. Liegt das Durchschnittseinkommen unter 1000 Euro, gilt ein höherer Prozentsatz. Es gibt auch ein Mindestelterngeld, das beträgt 300 Euro. Den Betrag erhalten Eltern, die kein oder wenig Einkommen haben. Durch eine günstige Steuerklassenwahl kann die Höhe des Nettoeinkommens beeinflusst werden. In der Steuerklasse III und IV ist der Nettolohn bei gleichem Bruttolohn bedeutend höher als in der Steuerklasse V. Die Elterngeldstellen erkennen einen Steuerklassenwechsel von der Steuerklasse V nach III nicht immer an. Drei Sozialgerichte haben bei diesem Wechsel aber zugunsten der Eltern entschieden (AZ B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R). Ein Wechsel von Steuerklasse V nach IV wird von den Ämtern in der Regel grundsätzlich akzeptiert. Dieser Wechsel sollte aber frühzeitig vor der Geburt vollzogen werden. Auch bezahlte Überstunden gehen in die Berechnung mit ein und erhöhen das Elterngeld. HEINZ FRÖHLKE

DER VERFASSER IST MITGLIED DER ZENTRALEN ARBEITSGRUPPE DES LOHNSTEUERSERVICE VER.DI BEI DER VER.DI BUNDESVERWALTUNG.

www.verdi-lohnsteuerservice.de


Vorteil für Mitglieder

Eintrittskarten gewinnen

In New York, London und Las Vegas gefeiert, kommt das urkomische Musical Spamalot der weltbekannten britischen Komikergruppe Monty Python ab Januar 2009 erstmals nach Deutschland. Mehr als 20 klingende Ohrwürmer vertonen die aberwitzige Handlung nach dem Monty-Python-Filmklassiker Die Ritter der Kokosnuss. Liebhaber der etwas anderen Unterhaltung und Fans britischen Humors kommen garantiert auf ihre Kosten; Leser/innen von ver.di PUBLIK, wenn sie mögen, sogar zum Vorzugspreis. Unter Tel. 0211/7344120 erhalten sie 10 Prozent Rabatt auf Vollpreiskarten, wenn sie die Kunden-PIN 10551 angeben. Außerdem verlosen wir fünf Mal zwei Eintrittskarten unter allen, die der Redaktion bis zum 5. Januar 2009 eine Postkarte mit ihren Wünschen fürs neue Jahr an folgende Adresse schicken: Redaktion ver.di PUBLIK, Stichwort Spamelot, Postfach 10112 Berlin. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden direkt benachrichtigt. www.spamalot.de