Ausgabe 03/2026
Alles bleibt – nur anders

Im Konzern Deutsche Post DHL wird umstrukturiert, die Aktionäre der Deutschen Post AG haben dem am 5. Mai zugestimmt: Alle Arbeitsplätze und Aufgaben der Deutschen Post AG (alt) gehen künftig vollständig und unverändert zur Deutschen Post AG (neu) über. Das klingt verwirrend, doch dahinter verbirgt sich eine rechtliche Umstrukturierung. Die Beschäftigten bleiben bei dem Betriebsübergang umfassend geschützt. Für sie ändert sich nichts.
Die Deutsche Post AG (neu) bleibt vollständig Teil des DHL-Konzerns und wird als eigene Gesellschaft den bisherigen Unternehmensbereich Post & Paket weiterführen. Die postalische Grundversorgung bleibt somit gesichert. Die Deutsche Post AG (neu) wird wie gewohnt die Funktion des Post-Nachfolgeunternehmens übernehmen und weiterhin den Universaldienst erbringen. Die bisherige Deutsche Post AG (alt) wird zur DHL AG und übernimmt künftig die Rolle der Konzernmutter.
Umfassend geschützt
ver.di ist sich bewusst, dass die strukturellen Veränderungen die Beschäftigten verunsichern können. Doch sie müssen sich keine Sorgen machen. Schon im Vorfeld haben Gewerkschaft und ver.di-Betriebsräte dafür gesorgt, dass der Betriebsübergang nicht zu Lasten ihrer Arbeitsbedingungen wie Lohn, bisherige Aufgaben, Arbeitszeit, Arbeitsort oder Rechte gehen und die Tarifverträge erhalten bleiben. Es gibt keine Verschlechterungen.
Die Umstrukturierung soll zum 1. September 2026 im Handelsregister eingetragen werden. Für die Beschäftigten handelt sich um einen Betriebsübergang nach Paragraf 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Seit Mitte Mai verschickt der Arbeitgeber Briefe an sie und informiert über den Betriebsübergang. Die Arbeitsverträge gehen zum Zeitpunkt des Übergangs automatisch zum neuen Unternehmen über. Das ist bei einem Betriebsübergang so im BGB geregelt. Laut Gesetz könnten Tarifverträge nach zwölf Monaten angepasst werden. ver.di hat dafür gesorgt, dass das nicht passiert.
Nach dem 1. September 2026 bleibt alles für die Beschäftigten wie es war, jeglicher Schutz bleibt wie vereinbart erhalten. Betriebsräte und ver.di haben erreicht, dass alle Tarifverträge, Absprachen und Betriebsvereinbarungen vollständig erhalten und mit dem Betriebsübergang in die neue Gesellschaft übergeleitet werden. Das bedeutet auch, die komplette Betriebszugehörigkeit und die betriebliche Altersvorsorge bleiben erhalten. Die Zeitwertkonten und Altersteilzeitregelungen gelten weiterhin wie bisher. Befristete Verträge und Elternzeit gelten wie vereinbart. Regelungen wegen Krankheit der Wiedereingliederung bleiben bestehen.
Die Beschäftigten bleiben bei dem Betriebsübergang vollumfassend geschützt. Ihre Arbeitsplätze und Aufgaben werden vollständig und unverändert auf die neue Gesellschaft übertragen – mit allen errungenen Rechten. Aufgaben und Arbeitsplatz ändern sich nicht. Wochenarbeitszeit und Schichtpläne bleiben wie gewohnt. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Regelungen sowie Mitbestimmungsstrukturen bleiben bestehen. Auch die im Mai gewählten Betriebsräte gehen mit über und bleiben im Amt.
Für Auszubildende, Dualstudierende und Beamt*innen ändert sich durch die Neuorganisation ebenfalls nichts an ihren Tätigkeiten oder Rechten. Beurlaubungen bleiben erhalten. Ausbildungsverhältnisse gehen automatisch über. Das Studium geht weiter. Praxiseinsätze finden wie geplant statt. Prüfungsfreistellungen bleiben bestehen. Alle Schutzrechte gelten uneingeschränkt weiter.
Kein Handlungsbedarf
Für die Beschäftigten besteht kein Handlungsbedarf. Ihre Verträge gehen automatisch auf die Deutsche Post AG (neu) über. Sie müssen nichts machen und die Briefe des Arbeitgebers nicht unterschreiben oder zurückschicken.
ver.di rät klar davon ab, dem Betriebsübergang zu widersprechen. Wer widerspricht, bleibt im alten Unternehmen – dort gibt es aber keine Aufgaben von Post & Paket mehr. Das kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.
Beamtinnen und Beamte erhalten kein Schreiben zum Betriebsübergang. Hier erfolgt die Information über den Dienstherrenwechsel auf die Deutsche Post AG (neu). Arbeitnehmer*innen, die vor dem 1. September ausscheiden oder in Rente gehen erhalten ebenfalls kein Schreiben. Und Arbeitnehmer*innen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der vorher endet, erhalten ebenfalls kein Schreiben. Wird ein Arbeitsvertrag in der Zeit bis August über den 1. September 2026 hinaus abgeschlossen, dann wird der Betriebsübergang im neuen Arbeitsvertrag geregelt.
Wer jetzt noch unsicher ist, kann sich beraten lassen, bei seinem Betriebsrat oder seiner ver.di-Vertrauensperson. ver.di unterstützt auch weiterhin und sorgt dafür, dass die Arbeitsbedingungen sicher bleiben.
FAQ und weitere Infos:
verdi.de/psl/betriebsuebergang