Gericht entschied zugunsten des Betriebsrats

13 500 Euro für einen Detektiv, um einen angeblichen Betrug in Höhe von 11,20 Euro nachzuweisen - auf diese Weise versuchten die Median-Kliniken, ihrem Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Roland Thomae zu kündigen (ver.di PUBLIK 4_2009). Doch das Arbeitsgericht in Herford wollte die ausstehende Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Kündigung nicht ersetzen. Laut Roland Thomae war das Gericht ungehalten, weil der Arbeitgeber nicht in der Lage war, eine Arbeitszeitvereinbarung vorzulegen, auf die er sich im Prozess berief. Stattdessen gab es einen Schriftsatz von mehreren hundert Seiten. Und die Entscheidung des Gerichts, die Vorwürfe gegen Roland Thomae seien haltlos. Die Urteilsbegründung soll bis Ende des Jahres vorgelegt werden. Dann will das Unternehmen entscheiden, ob es in die nächste Instanz geht. Bei aller Freude über die Entscheidung zugunsten des Gewerkschafters befürchtet Volker Hoppmann, zuständiger ver.di-Sekretär im Bezirk Herford-Minden-Lippe, dass damit noch keine Ruhe im Betrieb einkehrt. Als er bei einer Betriebsversammlung in einer der zum Konzern gehörenden Kliniken am Tag der Urteilsverkündung von der Entscheidung berichtete, habe der Arbeitgebervertreter sehr ungehalten reagiert. "Dabei habe ich ohne Häme und Schärfe nur die Geschäftsführung aufgefordert, mit der Verfolgung Thomaes aufzuhören", sagt Volker Hoppmann.

Und wieder eine Kündigung

Ende des Jahres stehen wieder Tarifverhandlungen bevor. Bei den letzten war Roland Thomae maßgeblich daran beteiligt, ein gutes Ergebnis zu erreichen. Darin sieht Hoppmann einen Grund für die Angriffe des Arbeitgebers gegen den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden. Doch der Arbeitgeber habe, so der Gewerkschafter, bei der Betriebsversammlung angekündigt, weiter "mit aller Schärfe" gegen Mitarbeiter/innen vorzugehen, wenn ein Betrugsverdacht vorliege. Bis zum Redaktionsschluss von ver.di PUBLIK hatte er auch das Hausverbot gegen Roland Thomae, der mittlerweile wieder krank geschrieben ist, nicht aufgehoben. Kurz vor dem Urteilsspruch hatte der Arbeitgeber erneut versucht, Roland Thomae zu entlassen. Angeblich gab es bei einigen als dienstlich abgerechneten Touren vor drei Jahren keinen Anlass. Den sollte Thomae jetzt innerhalb von kürzester Frist nachreichen. Doch er weigerte sich - was den erneuten Kündigungsversuch zur Folge hatte.

HLA