WEIHNACHTSGELD | Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise fällt das tarifliche Weihnachtsgeld auch in diesem Jahr in vielen Branchen höher aus als im vergangenen Jahr. Das Plus beträgt je nach Tarifbereich zwischen 1,5 und 7,3 Prozent. Dies entspricht bezogen auf die jeweils mittlere Vergütungsgruppe einem Steigerungsbetrag zwischen 16 und 117 Euro. Zu diesem Ergebnis ist das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung in einer Auswertung von Tarifverträgen aus 23 Branchen gekommen. Dabei profitieren die Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben von den Tarifabschlüssen in der Tarifrunde 2009.


So sparen Sie sich Steuern

LOHNSTEUERTIPP | Kurz vor dem Jahreswechsel sollte sich jeder Steuerpflichtige Gedanken über Steuersparmöglichkeiten machen. So führen Werbungskosten immer dann schon zu einer Rückerstattung, wenn sie über dem Pauschbetrag von 920 € im Jahr liegen. Hier lohnt es sich, eine bevorstehende Anschaffung von Arbeitsmitteln - etwa ein neuer Schreibtisch oder ein PC - noch in diesem Jahr vorzunehmen. Das Finanzamt beteiligt sich so an den Kosten.Bei den außergewöhnlichen Belastungen sieht es ähnlich aus. Hat man in diesem Jahr bereits hohe Zuzahlungen für eine Zahnbehandlung geleistet, ist es sinnvoll, alle weiteren Selbstbehalte bei Medikamenten usw. für die Steuererklärung aufzuheben. Wenn die so genannte zumutbare Eigenbelastung bereits erreicht ist, ist es ratsam, zum Beispiel einen bevorstehenden Brillenkauf auch noch im Jahr 2009 zu tätigen.Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerkerrechnungen können ebenfalls die Steuerschuld senken. So beteiligt sich der Fiskus auch an den Reparaturkosten einer Waschmaschine oder eines Fernsehgerätes. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Vorlage einer überwiesenen Rechnung.Neu eingeführt wird ab dem 1.1.2010 das so genannte Faktorverfahren. Ehepartner mit Arbeitslohn können neben der bisherigen Wahlmöglichkeit zwischen der Steuerklassenkombination III/V und IV/IV eine dritte Variante wählen. Bei der Kombination IV-Faktor/IV-Faktor wird erreicht, dass bei beiden Ehepartnern mindestens die ihm persönlich zustehenden Abzugsbeträge bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dadurch wird bereits beim Lohnsteuerabzug ein quasi-Splitting-Verfahren durchgeführt. Ob das Faktorverfahren sinnvoll ist, lässt sich auch mit Hilfe eines Rechenprogramms der Finanzverwaltung im Internet überprüfen: www.abgabenrechner.de

Weitere Infos und Tipps zum Steuersparen gibt es per E-Mail an lohnsteuer-service@verdi.org sowie unter www.mitgliedernetz.verdi.de

Edmund Lennartz, Sprecher der zentralen Arbeitsgruppe des ver.di-Lohnsteuerservices