Kurznachrichten Erfolgreich widersprechen

Angesichts einer Flut neuer Gesetze und geänderter Zuständigkeiten ist das aktuelle Sozialrecht für viele Bürger ein Wald, den man vor lauter Bäumen nicht durchforsten kann. Wer Ansprüche gegenüber Arbeitsagentur, Versorgungsamt, Kranken- oder Rentenversicherung, Pflegekasse oder Elterngeldstelle durchsetzen will, findet praxisnahe Tipps im Umgang mit den Behörden im Ratgeber Immer Ärger mit Sozialleistungen? - Erfolgreich Widerspruch und Klage einlegen der Verbraucherzentralen und dem ARD Ratgeber Recht. Er kann bestellt werden unter: Versandservice des vzbv, Tel. 02962 / 90 86 47, E-Mail versandservice@vzbv.de, 12,40 €. www.ratgeber.vzbv.de


Urteile

Ab 2010 muss der Fiskus zahlen

Laut dem "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" können Versicherte ab 2010 alle Aufwendungen für Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung auf dem sozialhilferechtlich gewährleisteten Niveau vollständig als Sonderausgaben beim Fiskus geltend machen - das hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen gefordert. AZ 2 BVL 1/06, AZ 2 BVR 1220/04, AZ 2 BVR 410/05


Widerrufen auch im Internet

Ein Widerrufsrecht steht bei einem Geschäft per Telefon oder Internet jedem zu, der einen Vertrag schließt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Ende November. In dem Prozess hatte eine Frau den Kaufpreis für ein defektes Radarwarngerät zurückfordert. Auf dem Bestellschein war ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass das Geschäft "sittenwidrig" sei, da das Gerät im Straßenverkehr nicht erlaubt ist. Laut BGH kann die Autofahrerin das Geld dennoch zurückverlangen. AZ VIII ZR 318/08