Die Magdeburger Volksstimme ist die einzige Tageszeitung im Reich des Zeitschriftenverlags Bauer Media. Gedruckt wird sie im Druckzentrum Barleben, bis 17. Januar von den dortigen Beschäftigten. Seitdem sind die 19 Drucker freigestellt, zum 31. August wurde ihnen gekündigt. Ihre Arbeit übernahmen Beschäftigte der Leiharbeitsfirma Rolf Weeke Personal GmbH - die nicht nach Drucktarif bezahlt werden.

Auf Gewerkschaften ist Alt-Verleger Heinz Bauer nicht gut zu sprechen, Arbeitnehmervertreter/innen haben es schwer im Konzern. Ende 1997 erstreikten die Beschäftigten der Druckerei einen Tarifvertrag. Bereits 2002 entließ Bauer 17 Drucker, die an dem Arbeitskampf teilgenommen hatten. Auch damals erhielten die Betroffenen nach der Schicht per Boten die Mitteilung, dass sie sofort freigestellt seien. Wenige Tage später wurde ihnen gekündigt. Mit den 19 Druckern, die jetzt zum 31. August entlassen wurden, gehen die letzten, die damals an dem Arbeitskampf beteiligt waren.

Im Flächentarif war in der Bauer-Verlagsgruppe lediglich das Druckhaus Barleben und Bauer Druck Köln - und dieser Betrieb wurde zum 31. Dezember 2010 geschlossen.

Dass in Magdeburg etwas geschehen würde, war lange klar: In der Druckerei wurde schon vor Monaten eine Sperrholzwand gezogen, dahinter eine neue Druckmaschine aufgebaut. An dieser Maschine arbeiten die Beschäftigten der Rolf Weeke Personal GmbH. Sie druckten bisher nur das Anzeigenblatt Generalanzeiger. "Die Geschäftsführung hat abgestritten, auch den Druck der Magdeburger Volksstimme auszulagern", sagt Thomas Laskowsky, Betriebsratsvorsitzender des Druckzentrums Barleben.

Vor Gericht

Für den Druck des Generalanzeigers ist die Media Print Barleben GmbH zuständig, die ursprünglich direkt zu Bauer gehörte und selbst keine Drucker beschäftigt, sondern die Dienste der Leiharbeitsfirma Rolf Weeke Personal GmbH nutzt, die ihren Beschäftigten zehn Euro die Stunde zahlt. "Weit weniger als die Hälfte von dem, was wir inklusive Nachtschicht- und Wochenendzuschlägen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Tarif verdienen. Mit dieser Kalkulation ist die neue Druckmaschine bezahlt worden", sagt Thomas Laskowsky.

Mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Kündigungen ist der Betriebsrat vor Gericht gescheitert. Noch ist der Sozialplan von 1995 gültig, allerdings sind die Abfindungen darin bei rund 46000 Euro gedeckelt. Der Betriebsrat verhandelt zurzeit über einen neuen Sozialplan. 14 Betroffene klagen gegen ihre Kündigung.

Geklagt hatten auch Beschäftigte der Weiterverarbeitung. Nach dem Streik 1997 hatte Bauer diese Arbeit an eine externe Firma vergeben und die Beschäftigten der Weiterverarbeitung entlassen. Der externen Firma wurde der Auftrag 2007 entzogen, seitdem wird die Arbeit wieder im eigenen Unternehmen erledigt. Fünf Beschäftigte, die ehemals in der Weiterverarbeitung der Druckerei arbeiteten, dann zu der externen Firma wechselten und nun durch den neuerlichen Wechsel arbeitslos wurden, hatten auf Weiterbeschäftigung gegen Bauer geklagt. Vor dem Bundesarbeitsgericht erhielten sie jetzt Recht. Allerdings hat ihnen Bauer schon eine zweite Kündigung zugestellt; die Fälle liegen nun wieder beim Landesarbeitsgericht. Silke Leuckfeld