Wer, wie, was, warum – wer nicht wählt, ist dummWer wählt?

In den 28 EU-Mitgliedsstaaten sind rund 350 Millionen Bürger/innen zur Europawahl aufgerufen, allein in Deutschland sind es 64,4 Millionen Männer und Frauen über 18 Jahre. Das Besondere: Unionsbürger/innen dürfen auch in dem Mitgliedsstaat zur Wahl gehen, in dem sie leben - auch wenn sie nicht dessen Staatsbürgerschaft haben.

Die Wahltage liegen in den Mitgliedsländern zwischen dem 22. und dem 25. Mai. In Deutschland ist der 25. Mai der Wahltag, andere Länder wie Großbritannien oder die Niederlande wählen traditionell donnerstags.

Wer wird gewählt?

Die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Davon kommen 96 aus Deutschland, das ist die Höchstzahl, die ein Land entsenden darf. Kleinere Länder schicken mindestens sechs Abgeordnete. In Deutschland sind 25 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen. Gewählt werden landes- oder bundesweite Listen.

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich die für Deutschland geltende Drei-Prozent-Hürde gekippt. Experten gehen davon aus, dass rund ein Prozent der in Deutschland abgegebenen Wählerstimmen für ein Mandat reichen werden.

Die gewählten Abgeordneten schließen sich länderübergreifend im Europaparlament zu Fraktionen zusammen. Erstmals treten diese Parteigruppen mit europaweiten Spitzenkandidaten an. Damit sind sie zugleich Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten bzw. der Kommissionspräsidentin, die das Europäische Parlament auf Vorschlag des Europäischen Rats, also der Vertretung der EU-Mitgliedsstaaten wählt. Das stärkt zugleich den Einfluss des Parlaments.

Was macht das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament hat in fast allen Belangen der Gesetzgebung ein entscheidendes Mitspracherecht, also auch bei Sozialpolitik, Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Es kann EU-Rechtsvorschriften, die nur von der Kommission vorgeschlagen werden dürfen, annehmen, verwerfen oder ändern. Außerdem kann es die Kommission auch auffordern, für ein bestimmtes Thema eine Rechtsvorschrift vorzulegen, und Kommissare zu Anhörungen einladen. Hinzu kommen die Erörterung und die Zustimmung zum EU-Haushalt.

Was macht die Kommission?

Sie besteht aus dem Präsidenten und 27 EU-Kommissar/innen, die jeweils für bestimmte Politikbereiche zuständig sind und je einen Mitgliedsstaat repräsentieren. Der Rat schlägt die Kommissar/innen und den/die Präsident/in vor, das Parlament stimmt über die Vorschläge ab. Allein die Kommission kann neue Rechtsvorschriften vorschlagen. Damit diese rechtsgültig werden, braucht sie aber die Zustimmung von Parlament und Rat.

Was macht der Rat der EU?

Hier treten die nationalen Fachminister der EU-Mitgliedsstaaten zusammen, die für die gerade anstehenden Themen zuständig sind, beraten über Rechtsvorschriften und koordinieren politische Strategien, zum Beispiel in der Wirtschaftspolitik oder der Sozial- und Beschäftigungspolitik. Sie nehmen den Haushalt an und schließen internationale Übereinkünfte.

Mindestens vier Mal im Jahr treffen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat zusammen. Er legt die politischen Leitlinien fest.

Warum wählen gehen?

Bis zu 80 Prozent der deutschen Gesetze gehen auf EU-Gesetzgebung zurück. Dazu zählen auch viele Fragen, die für Beschäftigte wichtig sind, seien es Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeit oder der Beschäftigtendatenschutz. Das Europäische Parlament ist das einzige Gremium, das von den EU-Bürger/innen direkt gewählt wird. Es kann Einfluss nehmen auf alle Rechtsvorschriften, die die EU verabschiedet. Durch eine hohe Wahlbeteiligung werden Parlament und Demokratie in Europa weiter gestärkt.

QUELLE: DGB-BROSCHÜRE EIN STARKES PARLAMENT FÜR EIN BESSERES EUROPA. MATERIALIEN ZUR EUROPAWAHL 2014, ÖBGB-BROSCHÜRE Zeit für unser Europa, Zeit für eine gute Zukunft

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