Deine Stimme zählt!

Flughafen - das Wort steht für wirtschaftliche Prosperität, für Leichtigkeit, für Abheben. Sollte man meinen. Für viele der dort bei den sogenannten Bodenverkehrsdiensten (BVD) Beschäftigten sieht die Wirklichkeit anders aus: Seit Deutschland 2001 die EU-Richtlinie 96/97 zum Marktzugang für Bodenabfertigungsdienste umsetzte, hat sich vieles verändert. Seither dürfen an Flughäfen ab zwei Millionen Fluggästen oder 50 000 Tonnen Fracht pro Jahr unbegrenzt viele Abfertigungsunternehmen tätig werden. Zumindest für die Gepäck-, Fracht und Postabfertigung sowie für Vorfeld- und Betankungsdienste konnte die Bundesrepublik zunächst einen Spielraum erwirken und die Zulassung auf zwei Unternehmen begrenzen. Außerdem bestand die Verpflichtung, beim Anbieterwechsel das Personal zu übernehmen. Manch ein Billigheimer verzichtete daher vorerst auf eine Betätigung am Flughafen. 2006 wurde der teilweise Schutz vor Arbeitsplatzverlust und schlechteren Arbeitsbedingungen durch die EU-Kommission dann aber vollends aufgehoben.

Von den Flughafengesellschaften unabhängige Unternehmen können ihre Dienste seither frei anbieten. Die Airlines nutzen den Konkurrenzkampf der BVD, erzwingen Preissenkungen oder wechseln einfach den Anbieter. Betriebsräte schätzen, dass die Abfertigungspreise in der Folge um circa 30 Prozent gefallen sind. Logisch, dass auch die Löhne und Gehälter der Beschäftigten gesunken sind - seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie im Schnitt um 20 bis 25 Prozent. Massive Umstrukturierungen und Outsourcing haben zum Abbau von Stammbelegschaften, einer Zunahme von Teilzeit- und Leiharbeit und allgemein zu schlechteren Arbeitsbedingungen geführt.

Beharrlich gegen weitere Marktöffnungen

ver.di und ihre Schwestergewerkschaften in der Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) haben dies nie toleriert, beharrlich haben sie sich gegen weitere Marktöffnungen gewendet und in Brüssel auf Änderungen gedrängt, um die soziale Situation der Beschäftigten bei den BVD zu verbessern.

Steter Tropfen höhlt den Stein: Im April 2013 sprach sich die Mehrheit des Europäischen Parlamentes für eine Änderung der Richtlinie aus - zwar mit ausgeweitetem Wettbewerb, gleichzeitig aber auch mit Regelungen zum Schutz vor Sozialdumping. Die Marktöffnung soll weniger massiv sein, ein dritter Abfertiger erst ab 15 Millionen Passagieren beziehungsweise 200 000 Tonnen Fracht zum Zuge kommen. Die Verlagerung auf Sub-Sub-Unternehmer soll verboten werden, der repräsentative Tarifvertrag zur Anwendung kommen. Ein erster Erfolg, für den ver.di stets geworben hat. Doch noch ist Nachbesserungsbedarf vorhanden: Wir wollen verbindliche Regelungen zum Betriebsübergang bei allen Teilen des Bodenverkehrsdienstes. Einen dritten Abfertiger lehnen wir ab, damit würde sich die Situation an den Flughäfen weiter verschärfen.

Dafür setzen wir uns ein! Dafür brauchen wir Abgeordnete im Parlament, die uns unterstützen. Daher: Kandidaten nach ihrer Meinung zum BVD befragen, das Europäische Parlament stärken und am 25. Mai wählen gehen!