Deine Stimme zählt!

Die Schlacht schien geschlagen. Nach langem zähen Ringen trat 2009 die für den deutschen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) immens wichtige europäische Verordnung 1370/07 in Kraft. Die Regelung soll Kommunen und Kreisen Wahlfreiheit bei der Frage garantieren, wie sie ihren ÖPNV individuell gestalten wollen. Sie sollen sich entscheiden können, ob sie Verkehrsleistungen direkt vergeben - etwa an ein öffentliches Unternehmen, das sich im Eigentum der Stadt befindet. Oder ob sie die Personenbeförderung europaweit ausschreiben.

Einen zweiten Sieger bei Ausschreibungen gibt es nicht!

Ein jahrelanger Streit war damit vorerst beendet: Die EU-Kommission hatte - im Einklang mit verschiedenen multinationalen Konzernen - erreichen wollen, dass sich der öffentliche Nahverkehr in ganz Europa generell dem Wettbewerb aussetzen muss. Auch öffentliche kommunale Betriebe hätten sich um ihre Verkehrsdienstleistungen neu bewerben müssen. Weil es multinationalen Konzernen leicht fällt, kommunale Betriebe mit Dumping-Preisen zu unterbieten, hätte das für viele öffentliche Unternehmen das Aus bedeutet. Einen zweiten Sieger bei Ausschreibungen gibt es nicht!

Gemeinsam mit anderen Gewerkschaften der Europäischen Transportarbeiter Föderation (ETF) hat sich ver.di jahrelang mit Verbänden, Abgeordneten und Regierungen auseinandergesetzt. Am Ende konnte mit der Verordnung 1370/07 das Diktat des Wettbewerbs durchbrochen werden. Den Kommunen bleibt es überlassen, den Nahverkehr von eigenen Betrieben erbringen zu lassen. Damit bleibt die Vielfalt öffentlicher und privater Verkehrsunternehmen erhalten.

Der EU-Kommission gefällt das nicht. Unter dem Mäntelchen des sogenannten "4. Eisenbahnpakets" will sie die Verordnung 1 370 kippen. Der Plan: Eigene kommunale Verkehrsbetriebe dürfen Leistungen nur dann direkt erbringen, wenn vorher nachgewiesen wurde, dass dies der kostengünstigste Weg ist. Wie aber könnte ein solcher Nachweis erbracht werden, wenn nicht per Ausschreibung? Garniert wurde der Vorstoß vom Versuch der europäischen Liberaldemokraten und Konservativen, das Streikrecht der Beschäftigten auszuhebeln. Eine Mindestbedienung sollte vorgeschrieben werden, die bei Streiks nicht unterlaufen werden darf. Nur mit intensiven Verhandlungen und einer Demonstration im Februar konnten die ETF-Gewerkschaften die Verschärfungen abwenden.

Dennoch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht gestoppt, nach der Europawahl geht es in die nächste Runde. Das Kräfteverhältnis im Europäischen Parlament bestimmt darüber, wie es im deutschen Nahverkehr weitergehen wird. Darum: Am 25. Mai mitentscheiden!