Ausgabe 03/2014
Seite 1 – Sozialversicherungen
Deine Stimme zählt!
Die EU will die verschiedenen Mehrwertsteuersysteme der einzelnen Mitgliedsstaaten koordinieren. Grundsätzlich begrüßt ver.di das, denn so können das geltende Mehrwertsteuerrecht und die damit verbundenen Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Die EU-Kommission stellt derzeit alle Befreiungen und reduzierten Sätze auf den Prüfstand - auch die, an denen ein öffentliches oder soziales Interesse besteht.
Derzeit gelten in Deutschland auch für Sozialversicherungsbeiträge Mehrwertsteuerbefreiungen oder -ermäßigungen. Die öffentlichen Einrichtungen der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung haben eine Sonderstellung. Die muss erhalten bleiben, sonst müssten die Beitragszahler/innen erheblich mehr zahlen. Das müssen wir verhindern. Dazu brauchen wir auch ein starkes Europäisches Parlament. Es muss den Richtlinien und Verordnungen, die von der EU-Kommission vorgeschlagen werden, zustimmen, kann aber auch Änderungen durchsetzen. Deswegen ist es wichtig, am 25. Mai wählen zu gehen.
Wie sich die Pläne der EU-Kommission auswirken könnten, zeigt sich an den Leistungen, die die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung von Ärzten, Kliniken und Gutachtern einkaufen, damit sie ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen können. Ein Teil der Leistungen wird auch als Sachleistung vergütet beziehungsweise von den Sozialversicherungsträgern selbst erbracht. Würde hier die bislang geltende Mehrwertsteuerbefreiung beziehungsweise -entlastung wegfallen, entstünden allein für 2014 Mehrkosten von 34 Milliarden Euro. Der gesamte Beitragssatz zur Sozialversicherung müsste um mehr als drei Prozentpunkte ansteigen, um diese Summe zu finanzieren. Die Folge: höhere Beiträge, ein höherer Bundeszuschuss und/oder Leistungskürzungen. Die Spielräume der EU-Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Sozialversicherungssysteme würden erheblich eingeschränkt. Leistungskürzungen widersprechen auch dem Ziel der EU, ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer globalen Welt zu stärken. Deswegen ist die Wahl am 25. Mai besonders wichtig.
Ein sozialeres Europa für einen einheitlichen europäischen Arbeitsmarkt wählen
Europa muss mit dieser Wahl auch sozialer werden, weil Arbeitskräfte sonst zum Spielball der Unternehmen werden und in Konkurrenz zueinander gezwungen werden. Da der Arbeitsmarkt mittlerweile europäisch geworden ist und nicht mehr an den Ländergrenzen endet, müssen auch die Arbeitsverwaltungen besser zusammenarbeiten.
Auch im Arbeitsschutz für die Beschäftigten müssen europaweit einheitliche Regelungen gelten - und das auf höchstem Niveau. Der deutsche Standard sollte dabei das Mindestmaß sein. Und wer aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss Anspruch auf eine Rente haben, unabhängig davon, in welchen EU-Ländern er oder sie zuvor gearbeitet hat. Dazu muss auf dem europäischen Arbeitsmarkt die Zusammenarbeit der Rentenversicherungsträger sichergestellt werden. Sie ist zwar formal geregelt, muss aber in der Praxis noch ausgeweitet werden.
All diese Ziele sind wichtig für die Versicherten - aber auch für die Beschäftigten der Sozialversicherungsträger. Deswegen am 25. Mai wählen gehen!